SPÖ-Yilmaz: „Briefwahl und fliegende Wahlkommissionen machen ÖVP-Abholdienst überflüssig“

Novelle des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes ist vom Inkrafttreten einer EU-Richtlinie abhängig

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„In Wien gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, bei der EU-Wahl wählen zu können. Das Transportservice der ÖVP ist damit vollkommen unnötig und wieder einmal eine Wahlkampfblase der Schwarzen“, reagiert SPÖ-Gemeinderätin Nurten Yilmaz neuerlich auf eine Aussage der ÖVP.

„Wie sinnlos der Abholdienst ist, zeigt sich alleine dadurch, dass die Möglichkeit des Besuchs einer ‚fliegenden Wahlkommission‘ oder die Abgabe der Stimme mittels Briefwahl besteht“, stellt Yilmaz fest. Ein wichtiges Argument bei der Einführung der Briefwahl seien für die ÖVP die Vorteile für Menschen mit Behinderungen gewesen. Heute ist das der ÖVP anscheinend schon wieder zuwenig.

Menschen mit Behinderungen werden auf vielfältige Weise über ihre Wahlmöglichkeiten bei der Europawahl informiert. Auch der Dachverband der Behindertenorganisationen verteilt in Zusammenarbeit mit der MA 62 Informationen über behindertengerechte Wahllokale. Im Übrigen ist die Zahl der barrierefreien Wahllokale in der Europawahlordnung festgelegt. Und für diese ist der Bund zuständig.

Auch mit der Kritik von Tschirf und Praniess-Kastner am Wiener Antidiskriminierungsgesetz geben sich die beiden ÖVP-Politiker Blöße, sagt Yilmaz: „Die Novellierung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes ist von der entsprechenden EU-Richtlinie abhängig. Diese wurde Anfang April vom EU – Parlament beschlossen. Allerdings ist die Zustimmung des Europäischen Rates noch offen. Wien wird die Novellierung sofort umsetzen, sobald die EU Richtlinie, die sich auf die Behindertendiskriminierung bezieht, im Amtsblatt der EU kundgemacht ist. Spitzenvertreter einer ‚EU-Partei‘ sollten das eigentlich wissen“, wundert sich die SPÖ-Politikerin über Tschirf und Praniess-Kastner.

Abgesehen davon gebe es in den Wiener Landesgesetzen in weiten Bereichen eine Fülle von Gleichstellungs- und Fördermaßnahmen für Behinderte, etwa in der Bauordnung und in der Wohnbauförderung.

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