Sporrer: Qualität und Effizienz im Erwachsenenschutz weiter stärken

Das Erwachsenenschutzsystem in Österreich steht vor einem Balanceakt zwischen wachsendem Bedarf und begrenzten Ressourcen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) setzt daher auf mehr Qualität und Effizienz in der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens.

Arbeitsgruppensitzung im Justizministerium mit Teresa Maier, Bundesministerin Anna Sporrer und Peter Barth
BIZEPS

Bei der Arbeitsgruppe zur Revision des 2. Erwachsenenschutzgesetzes hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) am 23. März 2026 im Bundesministerium für Justiz in Wien die Bedeutung einer gezielten Weiterentwicklung des Erwachsenenschutzrechts hervorgehoben.

Gleich zu Beginn würdigte sie die Arbeit der Beteiligten: „Sie leisten damit einen Beitrag zu einem sehr wichtigen Prozess.“

Fokus auf Selbstbestimmung

Das 2. Erwachsenenschutzgesetz habe die Rechte der betroffenen Personen gestärkt, betonte Sporrer. Nun gehe es darum, die Umsetzung in der Praxis genau zu analysieren: Nach einer Reform sei es „essentiell, die Entwicklungen in der Praxis zu beobachten und genau hinzuschauen, wo man nachschärfen kann“.

Leitlinie bleibe ein System, das sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert: Ziel sei ein Erwachsenenschutzrecht „mit Fokus auf die vertretene Person und ihre Bedürfnisse und mit so wenig Einschränkung der persönlichen Handlungsspielräume wie möglich“.

Steigender Bedarf und überlastete Strukturen

Deutlich wurde auch der wachsende Druck auf das System. „Der Bedarf an gerichtlichen Erwachsenenvertreter:innen steigt“, stellte die Ministerin fest. Ursachen seien unter anderem die alternde Gesellschaft, mehr Demenzerkrankungen und ein gestiegenes Bewusstsein für psychische Erkrankungen.

Gleichzeitig seien die bestehenden Strukturen stark beansprucht: Erwachsenenschutzvereine und spezialisierte Kanzleien seien „mehr als ausgelastet“ und könnten den Bedarf immer schwieriger decken.

Budget unter Druck

Vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Finanzen sprach Sporrer offen über die Herausforderungen: Österreich befinde sich in „wirtschaftlich und budgetär sehr schwierigen Zeiten“.

Dennoch machte sie klar, dass Einsparungen im Erwachsenenschutz keine Option seien: „Denn es geht hier nicht etwa um eine Förderung für Lastenfahrräder […], sondern um Mittel zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags und zur Sicherstellung der Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Rolle von Vereinen und Anwaltschaft

Die jüngste Gesetzesänderung beim Clearing-Verfahren habe bereits Auswirkungen gezeigt, insbesondere einen Rückgang der gerichtlichen Aufträge an Erwachsenenschutzvereine. Dennoch soll deren Finanzierung langfristig gesichert werden.

Auch die Einbindung der Anwaltschaft bleibt ein Thema: Man müsse „zumindest auch darüber nachdenken“, die Rechtsanwält:innen „auch über 2028 hinaus für einen begrenzten Zeitraum um ihren Beitrag zu bitten“.

Nicht jede Form der Unterstützung rechtfertige eine formelle Vertretung

Ein zentrales Anliegen der Ministerin ist es, Erwachsenenvertretungen gezielter einzusetzen. Nicht jede Form der Unterstützung rechtfertige eine formelle Vertretung:

Jemand, der im Pflegeheim wohnt und nur jemanden benötigt, der ihm/ihr regelmäßig ein Taschengeld vorbeibringt, braucht keine Erwachsenenvertretung.

Hier brauche es laut der Justizministerin mehr Bewusstsein im Gesundheits- und Pflegebereich sowie bei Banken und Angehörigen.

Mehr Vorsorge und Eigenverantwortung

Zugleich sprach sich Sporrer im Rahmen der Arbeitsgruppensitzung dafür aus, Angehörige stärker einzubinden und besser vorzubereiten. Schulungs- und Beratungsangebote sollen ausgebaut werden.

Auch die Vorsorgevollmacht müsse stärker ins Bewusstsein rücken: Sie sei „ein sinnvolles Instrument, das frühzeitig Klarheit schafft und einem die Gewissheit geben kann, dass man im Fall des Falles genau die Vertretung bekommt, die man sich wünscht“.

Auftrag an die Arbeitsgruppe

Zum Abschluss formulierte die Ministerin den klaren Auftrag an die Arbeitsgruppe: Es gehe darum, die Revision des Erwachsenenschutzrechts zu erarbeiten.

Das Ziel sei ein System, das „effizient und qualitativ hochwertig“ ist und zugleich „nur dort eingesetzt wird, wo er wirklich gebraucht wird“.

Barrierefreie Beteiligung sichergestellt

Arbeitsgruppensitzung im Justizministerium mit Petra Plicka die eine Zusammenfassung in einfacher Sprache erstellte
BIZEPS

Ein besonderes Augenmerk wurde wie üblich im Rahmen der Arbeitsgruppe auch auf die barrierefreie Gestaltung der Sitzungen gelegt.

Die Diskussionen wurden wieder durch Zeichenprotokolle begleitet, sodass anwesende Selbstvertreter:innen die Inhalte laufend mitverfolgen und sich aktiv einbringen konnten.

Die verständlich aufbereiteten Zusammenfassungen wurden von Petra Plicka erstellt und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven und partizipativen Arbeitsweise.

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