Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Fachausschusses findet im August/September 2023 statt

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie, aber auch die begrenzten Ressourcen des Fachausschusses über die Rechte behinderter Menschen der Vereinten Nationen, haben die zweite Staatenprüfung Deutschlands und Österreichs immer wieder hinausgezögert.

Illustration mit blauem Hintergrund; Links das Logo der vereinten Nationen in weiß, eine Karte der Welt, zentriert am Nordpol, umrahmt von einem Kranz aus Olivenzweigen; Rechts eine Karte von Österreich in rot-weiß-rot, darüber befindet sich eine Lupe, die das Gebiet fokussiert; Darüber steht: Staatenprüfung Österreich; Darunter steht: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
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Jene Staaten, die die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ratifiziert haben, werden regelmäßig von einem Fachausschuss der UNO geprüft.

Im Rahmen dieser Staatenprüfung wird kontrolliert, welche Fortschritte die zu prüfenden Staaten bei der Umsetzung der UN-Konvention gemacht haben. Weiters werden den zu prüfenden Staaten Handlungsempfehlungen erteilt.

„Jetzt scheint klar zu sein, dass sich der Fachausschuss der Vereinten Nationen nach der 1. Staatenprüfung von 2015 nun im August/September 2023 zum zweiten Mal den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland genauer anschauen wird“, schreibt kobinet-nachrichten und ergänzt:

Die Anhörung ist in der Agenda für die 29. Session des Ausschusses zwischen dem 14. August und 8. September 2023 in Genf vorgesehen, wie aus Dokumenten des Ausschusses hervorgeht.

Neben Deutschland ist für diese Session u.a. auch die Staatenprüfung Österreichs und Israels vorgesehen. Die erste Staatenprüfung Österreichs fand am 2. und 3. September 2013 statt.

Von den damaligen UN-Handlungsempfehlungen an Österreich wurde kaum etwas umgesetzt. Was erreicht werden konnte, war eine Veröffentlichung einer korrekten Übersetzung der UN-Konvention in deutscher Sprache, das Verbot von Netzbetten sowie die Schaffung des Erwachsenschutzrechts (statt der Sachwalterschaft).

Doch insgesamt ist die Umsetzung der garantierten Rechte in Österreich blamabel. Weder haben Bund und Bundesländer gemeinsame Umsetzungsschritte der UN-Konvention durchgeführt, noch gab es Fortschritte bei der De-Instiutionalisierung, bei der Schaffung bundesweiter Persönlicher Assistenzprogramme, der Inklusion in der Schule sowie der Barrierefreiheitsverpflichtungen. 

Auch der im Juli 2022 vom Ministerrat beschlossene Nationale Aktionsplan ist eine herbe Enttäuschung und enthält sogar Rückschritte. Deshalb gingen im 28. September 2022 bei einer Inklusiondemo österreichweit 4.000 Personen auf die Straße protestieren.

Teile der Delegation bei der Staatenprüfung Österreichs 2013

NGO Delegation bei der Staatenprüfung
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3 Kommentare

  • Da es beim Hearing vor dem UN-Gremium keine Wahrheitspflicht gibt, werden die offiziellen Vertreter der Republik wieder, wie schon 2013 exzessiv demonstriert, mit angeblich paradiesischen Zuständen in Österreich zu blenden versuchen.
    Seit vielen Jahrzehnten finden sich diese Pseudo-Errungenschaften vornehmlich in Sonntagsreden und Absichtserklärungen und maximal in Vorzeige-Pilotprojekten, die nur einer kleinen Minderheit der Betroffenen zugute kommen.
    Leider gibt es keine Sanktionierung der persistenten Menschenrechtsdelinquenz Österreichs.

  • Ein soooo ein Zufall auch, dass nun die bundeseinheitliche Richtlinie für drei Bundesländer gekommen ist…

    • ….und leider nur in 3 von 9 Bundesländern und in einem von gefühlt 100 relevanten Bereichen. In den verbleibenden Bereichen ist es weiterhin von der Postleitzahl (vom Bundesland) abhängig, welche Leistung man erhält. Eine Ungleichbehandlung dadurch zu legalisieren, dass man argumentiert „wenn derselbe Sachverhalt durch unterschiedliche Landesgesetzgeber unterschiedlich geregelt ist, stellt das keine Ungleichbehandlung im juristischen Sinn dar“, ist unverständlich und abzulehnen.