Staatenprüfung Deutschlands

Die Prüfung des deutschen Staatenberichts vor dem UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention wird im Jahr 2015 stattfinden.

Flagge Deutschland
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Wie das Netzwerk Artikel 3 mitteilte, hat das Gremium auf seiner derzeit in Genf stattfindenden 10. Sitzung die Terminierung ausstehender Berichte bekanntgegeben.

Danach wird im April 2015 die Vorprüfung Deutschlands mit dem Beschluss der sogenannten „List of Issues“ (Frageliste) begonnen.

Im September 2015 findet dann das eigentliche Prüfungsverfahren statt, in dem sowohl der Bericht der deutschen Regierung als auch der Bericht der Zivilgesellschaft einfließt.

„Wir freuen uns zwar, dass wir nun Planungssicherheit haben“, betont Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der Allianz, die im März den Bericht der deutschen Zivilgesellschaft veröffentlicht hatte. „Ein Termin im Jahr 2014 wäre uns natürlich lieber gewesen, da Deutschland im Jahr 2015 auch bereits seinen zweiten Bericht bei den Vereinten Nationen abliefern muss.“

Der Parallelbericht der Zivilgesellschaft sowie der Staatenbericht Deutschlands sind unter www.brk-allianz.de verfügbar. Der Parallelbericht in Kurzfassung ist dort auch in Gebärdensprache erhältlich. Eine Fassung in leichter Sprache ist in Vorbereitung. Nachtrag: Es dürfte nun doch 2014 für Deutschland werden.

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