Staatenprüfung: Fachausschuss der Vereinten Nationen prüft Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich

Am 22. und 23. August findet in Genf die Staatenprüfung statt.

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Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

Der Fachausschuss der Vereinten Nationen prüft die Republik Österreich hinsichtlich der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Zivilgesellschaft hat dabei die wichtige Rolle, ein realistisches Bild der tatsächlichen Lebensrealität zu zeichnen.

Der offizielle Bericht des Staates Österreichs nimmt nach Meinung der Vertretungsorganisationen zu wenig Rücksicht auf die vorhandenen Defizite und zeigt eine geschönte Realität.

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs wird durch Klaus Höckner und Daniele Marano vor Ort vertreten sein.

„Es ist notwendig, dass Menschen mit Behinderungen ihre eigenen Interessen vertreten. Beispielsweise hängt in vielen Fällen der Anspruch auf Unterstützungsleistung immer noch von der Postleitzahl ab. Wir fordern hier endlich eine bundesweit einheitliche Regelung! Unsere Kritik und unsere Anliegen müssen gehört werden, es geht nicht an, dass die Umsetzung der UN-Konvention immer noch diskutiert und erkämpft werden muss. Unsere Aufgabe ist es, Defizite und notwendige Veränderungen aufzuzeigen und der UNO einen realistischen Bericht zu liefern. Damit Druck auf die österreichische Regierung ausgeübt wird, um endlich Fortschritte zu erzielen“, so die Experten der Hilfsgemeinschaft.

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