Staatssekretär Lopatka und die Wirklichkeit

Mangelnde Maßnahmen der Barrierefreiheit beim Umbau des Ernst Happel Stadion begründete Lopatka mit Auflagen des Bundesdenkmalamtes (BDA) - dieses jedoch dementiert!

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Lopatka erwiderte die Kritik der ÖAR am Umbau des Stadions mit dem brillant phantasierten Satz, der im BIZEPS-Nachrichtendienst wie folgt zitiert wurde: „Das Wiener Ernst-Happel-Stadion, dessen Bausubstanz noch aus dem Jahr 1931 stamme, sei aber ein „Sonderfall“, wo die Vorgaben durch den Denkmalschutz und die Bedürfnisse nach Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung nur eine Kompromisslösung ermöglicht haben“.

Nachdem die Erfahrungen der ÖAR in den letzten Jahrzehnten allerdings lehrten, dass das BDA funktionelle, barrierefreie Lösungen nie abschlägig bescheidet, wurde recherchiert.

Die Antwort des BDA bedarf keines weiteren Kommentars: „Für die Erweiterungen und Adaptierungen des Stadions ergingen seitens des Bundesdenkmalamtes zwei Bescheide in den Jahren 2003 und 2006. Nach ha. Kenntnisstand erfolgte die Einreichung im Bereich der Sanitärgruppen, Gastronomie etc. auf Grundlage eines von der UEFA an die Stadt Wien übergebenen Forderungskataloges.

Wie sich die zuständige Landeskonservatorin erinnert, wurde die Behindertengerechtigkeit seitens der Architekten nicht eigens thematisiert, sodass sich das Bundesdenkmalamt sogar veranlasst sah, auf die Notwendigkeit der Akkordierung mit den Behindertenorganisationen hinzuweisen.

Es ist bedauerlich, dass in diesem Zusammenhang immer wieder die Schuld auf das Bundesdenkmalamt abgewälzt wird.“

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