Staatssekretär Ostermayer: „Gratuliere dem Österreichischen Rundfunk gleich zweifach!“

55 Jahre regelmäßiger Fernsehbetrieb, 45 Jahre Rundfunkgesetz in Österreich - zwei Jubiläen mit weitreichender Bedeutung

Josef Ostermayer
SPÖ

Zum Jahreswechsel gratuliert Medienstaatssekretär Dr. Josef Ostermayer dem ORF zu zwei besonderen Jubiläen.

„Am 1. 1. 1957 begann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich mit der Ausstrahlung eines regelmäßigen Programms an sechs Tagen in der Woche. Auf den Tag genau zehn Jahre später trat das neue Rundfunkgesetz in Kraft, das einen wesentlichen Impuls zur medienpolitischen und demokratiepolitischen Weiterentwicklung unseres Landes gegeben hat“, so der Staatssekretär.

Die rasanten Entwicklungen auf dem Mediensektor haben gerade in den letzten Jahren zu wesentlichen Neuerungen innerhalb der österreichischen Medienlandschaft geführt. „Hervorheben möchte ich vor allem die Novelle des ORF-Gesetzes im Jahre 2010. Um die Ausweitung des Anteils an heimischen Produktionen im ORF-Programm zu ermöglichen, verfügte die Bundesregierung unter anderem eine Erhöhung der Filmförderung auf acht Millionen Euro. Im Zuge der Novellierung wurden auch eine 45 Prozent-Frauenquote im ORF sowie der Ausbau von Untertiteln und Audiokommentar beschlossen“, so Ostermayer.

Und bekräftigte: „Der barrierefreie Zugang zu Medien ist ein wichtiger Schritt für die Erlangung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen“.

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