Der Dachverband berufliche Integration Austria (dabei-austria) appelliert an die wahlwerbenden Parteien, sich für ein politisch unabhängiges Staatssekretariat für Inklusionspolitik und Gleichstellung einzusetzen. Damit bekommt Behindertenpolitik in Österreich den Stellenwert, der ihr schon lange zusteht.
Behindertenpolitik wird in Österreich meist als Teilbereich der Sozialpolitik betrachtet und ist im Sozialministerium angesiedelt. Weil Behindertenpolitik alle Lebensbereiche betrifft, ist sie Querschnittsmaterie und fällt somit in den Verantwortungsbereich aller Ministerien. Darüber hinaus liegen wichtige Kompetenzen im Behindertenbereich auch in der Verantwortung der Bundesländer.
Diese geteilten Kompetenzen machen das Leben von Menschen mit Behinderungen oft zusätzlich kompliziert. Ein Beispiel: Menschen, die aus einer „Behindertenwerkstätte“ heraus einen Job suchen, bekommen aufgrund der Kompetenzverteilung keine Unterstützung durch das AMS.
Für diesen Personenkreis sind die Bundesländer zuständig. Viele Bundesländer unterstützen die Jobsuche aber nicht, weil sie nur für „arbeitsunfähige“ Menschen zuständig sind, nicht aber für jene, die Arbeit suchen. Diese Menschen sitzen also sprichwörtlich zwischen den Stühlen.
Markus Neuherz, GF des Dachverbands berufliche Integration Austria (dabei-austria) erläutert: „Das Hauptproblem liegt darin, dass die Frage, welche Unterstützung ein Mensch mit einer Behinderung benötigt, oft zweitrangig behandelt wird. Vielmehr steht die Frage im Vordergrund, „Wer ist dafür zuständig?“.
„Dem steht aber die UN Behindertenrechtskonvention gegenüber, die seit 2008 in Österreich geltendes Recht ist.“, mahnt Neuherz und führt aus, „Diese bezweckt die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft. Die Bestimmungen der UN Behindertenrechtskonvention gelten für Bund und Länder gleichermaßen. Das bedeutet, dass sich der Bund über die Ressortgrenzen hinweg und die Länder koordinieren müssen, um die entsprechende bedarfsorientierte Unterstützungsleistung anbieten zu können, unabhängig von der formalen Zuständigkeit.“
Zur Gewährleistung dieser zwingend notwendigen Koordination zwischen den Ressorts und den Bundesländern ist eine klar definierte politisch verantwortliche Stelle einzurichten.
Eva Skergeth-Lopič, die Vorsitzende des dabei-austria, appelliert daher an die wahlwerbenden Parteien, sich für die Einrichtung eines politisch unabhängigen Staatssekretariats für Inklusionspolitik und Gleichstellung stark zu machen: „Zur Gewährleistung der ressortübergreifenden Handlungsfähigkeit ist ein Staatssekretariat für Inklusionspolitik und Gleichstellung im Bundeskanzleramt anzusiedeln und durch eine über Parteigrenzen hinweg anerkannte Persönlichkeit zu besetzen. Die künftige Bundesregierung hat die Chance, der Behindertenpolitik durch die Einrichtung dieses Staatssekretariats endlich den richtigen Stellenwert zu geben, der notwendig ist, um die UN Behindertenrechtskonvention tatsächlich umsetzen zu können“, betont Skergeth-Lopič.
xy
23.07.2019, 00:11
ich finde die Forderung: „Einrichtung eines politisch unabhängigen Staatssekretariats für Inklusionspolitik und Gleichstellung stark zu machen: „Zur Gewährleistung der ressortübergreifenden Handlungsfähigkeit ist ein Staatssekretariat für Inklusionspolitik und Gleichstellung im Bundeskanzleramt anzusiedeln und durch eine über Parteigrenzen hinweg anerkannte Persönlichkeit zu besetzen“ für nicht gut, da damit alle Angelegenheiten für Menschen mit Behinderungen dort angesiedelt werden, ein Staatssekretariat hat keine Kompetenzen, sondern wird dann zur Entsorgung von Interessen von Menschen mit Behinderungen genutzt. Staatssekretariate haben keine Eigenkompetenzen und sind auch nicht mit Budget ausgestattet. Wurde das mitbedacht?
Eva Skergeth-Lopic
12.08.2019, 18:25
Danke für den kritischen Hinweis, den ich als konstruktive Anregung zur Verbesserung der Forderung verstehen möchte. Ja – Budgetmittel in allen Ressorts braucht es auch.