Stadlbauer zu Huainigg: Hände weg von der Fristenregelung!

Streichung der Eugenischen Indikation bedeutet Aufweichen der Fristenregelung

„Nichts anderes als ein Aufweichen der Fristenregelung ist die Streichung der Eugenischen Indikation“, so die SPÖ-Abgeordnete und SPÖ-Bundesfrauensekretärin Bettina Stadlbauer am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Den Frauen müsse in erster Linie geholfen werden, eine Kriminalisierung und Drohung mit dem Strafrecht sei da mit Sicherheit nicht dienlich.

„Die schwere Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch kann und darf den Frauen nicht abgenommen werden“, so Stadlbauer, die seriöse Argumente seitens der Bürgerinitiative und des ÖVP-Behindertensprechers Huainigg vermisst.

Stadlbauer gibt Huainigg recht, dass Familien mit behinderten Kindern mehr Unterstützung bekommen sollten, „da könnte er sich allerdings bei seinen Parteikollegen dafür stark machen, die diesbezügliche Initiativen vermissen lassen.“

So polemisch wie die Diskussion von Seiten der Bürgerinitiative und Huainigg geführt werde, führe dies nur zur Verunsicherung der betroffenen Frauen und den betroffenen Ärztinnen und Ärzten. Es kann und darf nicht sein, dass die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches angetastet wird und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wieder beschnitten werden soll, so die SPÖ-Abgeordnete abschließend.

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