Stadt Wien genehmigte nicht barrierefreien Aussichtsturm – Rollstuhlfahrer klagte

Der Aussichtsturm City Skyliner am Wiener Rathausplatz war 2014 von der Stadt Wien unter der Auflage genehmigt worden, dass Personen im Rollstuhl nicht hineindürfen. Die Rampe war nämlich zu steil.

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Es gab großen medialen Druck und plötzlich wurde der Bescheid abgeändert und Personen im Rollstuhl durften die viel zu steile Rampe benutzen – ohne irgendwelche baulichen Nachbesserungen.

„Ich reichte daraufhin mit Unterstützung des Klagsverbands eine Amtshaftungsklage ein, weil diverse Wiener Gesetze Barrierefreiheit vorschreiben. Aus meiner Sicht hielt sich die Stadt nicht an diese Gesetze und hatte den Aussichtsturm rechtswidrig genehmigt“, erläutert Markus Ladstätter, der für das Wiener Behindertenberatungszentrum BIZEPS tätig ist.

City Skyliner
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Stadt Wien zahlt, um Urteil zu vermeiden

Die Stadt Wien hat daraufhin noch vor dem Verfahren, wie sie sagt aus Kulanz und ohne Schuldeingeständnis, die Hälfte der geforderten Summe gezahlt.

Die Klage ging dann vor Gericht, wo in 1. Instanz der Stadt Wien recht gegeben wurde. Dieses Urteil ist aber zur Gänze aufgehoben worden. Daraufhin einigte sich die Stadt Wien über die verbleibende Summe, um ein eventuell anderslautendes Urteil zu vermeiden und übernahm nun alle angefallenen Rechtsanwaltskosten.

„Es kann nicht sein, dass die Stadt Wien bei Genehmigungen Barrierefreiheit ignoriert und damit behinderte Menschen diskriminiert. Ich bin froh, dies mit der Klage erfolgreich thematisiert zu haben. Gesetze sind einzuhalten – auch von der Stadt Wien“, hält Markus Ladstätter fest und ergänzt: „Ich bin froh, dass mein finanzielles Risiko bei der Klage durch den BIZEPS-Rechtsfonds übernommen wurde.“

Er kündigt an, auch in ähnlich gelagerten Fällen seine Rechte vor Gericht einzufordern.

Siehe auch: ORF: Stadt zahlt für zu steile Rollstuhl-Rampe

 

Hier der Berufungsbeschluss des Oberlandesgericht Wien im Wortlaut zum Nachlesen.

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4 Kommentare

  • Heißt das jetzt, dass ich mir mit amtlicher Genehmigung das Genick brechen darf. wenn ich rücklings kippe? Zahlt dann die Behörde?

    • Im Prinzip, ja ;)

    • Meiner Meinung nach nicht, wenn Sie keinen Kippschutz verwenden – Wenn sei einen Kippschutz verwendenden und sich das Genick brechen – dann Ja!

  • Danke für die Initiative und damit das Aufzeigen von bewusst durchgeführten Rechtsbrüchen von Behörden und anderen.
    Schlimm ist aber, dass man als Einzelperson mit vollem Risiko den Rechtsweg beschreiten muss um Rechtsbrüche aufzuzeigen.
    Ich hoffe dass dies geändert wird, befürchte jedoch dass dies ein Wunsch bleibt.