Startschuss für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

In den nächsten Wochen und Monaten wird es darauf ankommen, ob und inwieweit wir unsere Forderungen in einem Behindertengleichstellungsgesetz verankern können; wesentlich wird dabei sein, dass dieses Gesetz durchsetzbare Rechte enthält!

Michael Krispl
Krispl

Wer erinnert sich nicht noch gut an die haarsträubenden Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in Österreich, als man etwa einer blinden Juristin wegen ihrer Behinderung untersagte, die Richteramtsausbildung zu absolvieren, als man einer gehörlosen Frau mangels „körperlicher Eignung“ die Lehramtsausbildung zur Sonderschullehrerin für gehörbehinderte Kinder versagte, als man in milliardenschweren Bauvorhaben offensichtlich auf die Kleinigkeit des barrierefreien Bauens vergaß, als man die zaghaften Ansätze einer Schulintegration aus den Schulgesetzen nahezu verbannen wollte, als man der Familie eines behinderten Kindes die Überdachung ihres Zugangsweges zum eigenen Grundstück zum Schutz der Gesundheit und des Lebens des Kindes wegen entgegenstehender Anrainerinteressen untersagte …

Die alltäglichen Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen finden sich in allen Lebensbereichen und treten in den unterschiedlichsten Formen und Intensitäten in Erscheinung.

Facit: Es ist höchste Zeit, mit diesen Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in Österreich endgültig Schluss zu machen!

Auch auf Ebene der EU erteilen insbesondere die Zielsetzungen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 sowie das Diskriminierungsverbot in Artikel 13 des Vertrages von Amsterdam und das darauf basierende Maßnahmenpaket „Agenda 13“ den Mitgliedstaaten – so auch Österreich – den unmissverständlichen Auftrag, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen zu setzen.

Nun wurde am 6. Mai 2003 durch den Herrn Vizekanzler Mag. Herbert Haupt endlich die „Arbeitsgruppe Behindertengleichstellungsgesetz“ als Arbeitsgruppe der Bundesregierung eingesetzt, die bis Jahresende einen beschlussreifen Entwurf für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz erarbeiten soll.

Basis dafür sind die vom Forum Gleichstellung bereits erarbeiteten Diskussionspapiere. In diesen finden sich neben Definitionen der Begriffe „Menschen mit Behinderungen“, „Diskriminierung/Benachteiligung“, „Barrierefreiheit“ auch detaillierte Bestimmungen für Rechtsansprüche auf chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen.

Bei Verstößen gegen die Gleichstellungsrechte sehen die Forderungspapiere des Forum Gleichstellung Schadenersatzansprüche vor. Auch ein immaterieller Schadenersatzanspruch für die Entschädigung der erlittenen Kränkung, Herabwürdigung, Belästigung oder Beleidigung gehört hier dazu.

Selbstverständlich sind auch Vorschläge für die Durchsetzbarkeit dieser Gleichstellungsrechte in behördlichen Verfahren Teil der Papiere, in denen auch die unverzichtbare Beweislastumkehr und ein Verbandsklagerecht vorgesehen sind.

Wenn Österreich ein gutes Behindertengleichstellungsgesetz erhält, dann darf es künftig nicht mehr möglich sein, dass blinde RichterInnen und behinderte LehrerInnen verboten werden; auch darf es nicht mehr möglich sein, dass behinderte SchülerInnen ausgesondert werden und kein durchsetzbares Recht auf inklusive Bildung haben.

Wenn das erreicht wurde, dann waren wir erfolgreich; wir werden jedenfalls mit aller Kraft dafür kämpfen!

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