Sie erinnern sich vielleicht noch an den Artikel in der letzten Ausgabe von wo wir über die Steiermärkische Bauordnung und deren Verschlechterung berichtet haben.
Hier ein Antwortschreiben aus dem Büro des zuständigen Landesrates Arch. Dipl.-Ing. Michael Schmid (FPÖ): „Ich darf Ihnen mitteilen, daß die Steiermärkische Bauordnung den grundsätzlichen Auftrag an die Planung zum Inhalt hat, auf die Bedürfnisse behinderter und alter Menschen sowie Kleinkinder im Rahmen des vorgesehenen Verwendungszweckes Bedacht zu nehmen. Das heißt, daß nicht jede einzelne Norm besonders auf die Anforderungen von Behinderten Bedacht zu nehmen braucht. Den Vorstellungen der Behinderten wird jedoch sicher näher getreten werden können, wo es sich um Gebäude handelt, die öffentlichen Zwecken dienen.“
Solange wir kein Antidiskriminerungsgesetz haben, muß in jeder einzelnen Norm auf unsere Bedürfnisse bedacht genommen werden.
Verschlechterungen werden wir nicht akzeptieren!