Das Land Steiermark wird als erstes Bundesland einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegen.
Am 11. Oktober 2012 wurde in Graz ausführlich der vorliegende Entwurfes des „Aktionsplans des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ besprochen und die nächsten Schritte angekündigt. (Fotos von der Veranstaltung)
Aus derzeitiger Sicht wird das Land Steiermark als erstes Bundesland einen konkreten Aktionsplan beschließt und mit der Umsetzung starten.
Schrittwieser: Mir ist das wichtig
„Der November-Termin wird halten“, versicherte der Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser (SPÖ) bei der Diskussion des Entwurfes des „Aktionsplans des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention“.
Ich kann jetzt ganz aufrichtig sagen: Mir ist des wichtig, dass wir diesen Aktionsplan machen. Der Bund hat ja einen gemacht. Ich glaub, der ist nicht in dieser Ausführlichkeit wie unserer, er ist auch nicht so prägnant.
Wir haben auch – so weit ich weiß – alle die irgendwie damit zu tun haben, im Land im Bund, bei den NGOs, bei den Trägern miteingebunden. Und wenn es das Budget betrifft, möchte ich nur sagen: Das ist eine Sache, was nicht das Sozialbudget alleine betrifft. Das ist eine Sache, das jedes Ressort betrifft. Wir haben auch jedes Ressort miteingebunden.
Schrittwieser: „Der Zug fährt“
„Der Zug fährt“, hält Schrittwieser fest und nun werde der Fortschritt davon „abhängen, wie alle mittun“. Es werde teilweise ein schnelleres und teilweise ein langsameres Tempo geben. „Wie schnell der Zug fährt“ hängt von allen Beteiligten ab.
Doch er rief auch zur Wachsamkeit auf. „Wenn irgendwer von euch feststellt, dass der Zug steht – und es ist keine Haltestelle. Dann müsst ihr es uns sagen, dann schauen wir, dass der Zug wieder in Fahrt kommt.“
„Jeder Plan ist ein Prozess“, so Schrittwieser, der an die Stunde null erinnerte und sich bei Dr. Margarita Edler (Projektleitung Aktionsplan des Landes Steiermark) für die umfangreiche Arbeit bedankte. Er erwähnte weiters, dass ihm bewusst sei, dass die derzeitigen Personalressourcen noch aufgestockt werden müssen. Er werde sich dafür intensiv einsetzen, versprach er den NGO-Vertreterinnen und Vertretern.
1 Jahr Konzeption des Aktionsplans
Am 9. Juni 2011 erfolgte ein einstimmiger Regierungssitzungsbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung zur Erarbeitung eines Aktionsplanes des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Sozialabteilung des Landes wurde mit der Erstellung und Koordinierung des Aktionsplanes betraut.
Der vorliegende Plan wird nach der Begutachtungsphase nun überarbeitet und der Landesregierung zum Beschluss vorgelegt. Dieser Beschluss wird laut Ankündigung von Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser noch Ende November 2012 erfolgen.
Aufbau des Aktionsplans
„Der Aktionsplan des Landes Steiermark basiert auf 9 Leitlinien, die als Programm bis 2020 gelten; für jede Leitlinie wurden konkrete Maßnahmen konzipiert“, heißt es im Entwurfstext und man erfährt dort weiters: „Um eine realisierbare Umsetzung zu gewährleisten, sieht der Aktionsplan mehrere Phasen vor, beginnend mit der ersten Umsetzungsphase bis Ende 2014. Für diese Umsetzungsphase sind rund 50 Maßnahmen konzipiert.
Weitere Umsetzungsphasen von 2015 – 2017 und von 2018 – 2020 werden folgen, wird angekündigt. Um aus den Erfahrungen zu lernen, wird „nach jeder Umsetzungsphase eine Evaluierung stattfinden“. Die Evaluierungsergebnisse werden Basis für die Konzeption der nachfolgenden Phase sein, „so dass sich das Land Steiermark bis 2020 schrittweise einer möglichst umfassenden Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention nähert.“
Weiters hält der Aktionsplan fest: „Im Wissen, dass die Zielerreichung nur in kleinen Schritten erreicht werden kann und bis dahin noch ein langer Weg vor uns liegt, wird in der Steiermark sofort mit der Umsetzung von konkreten Maßnahmen begonnen.“