Klar gegen die von der Landesregierung geplanten Änderungen im Bereich des barrierefreien Wohnbaus spricht sich der steiermärkische Anwalt für Menschen mit Behinderung, Siegfried Suppan, aus.
Die Einschränkungen auf nur noch 25% anpassbaren Wohnbau und dem Erfordernis eines Lifteinbaues bei Projekten bis zu 9 Wohnungen erst ab dem 4. Geschoss seien wesentliche Rückschritte bei der Erreichung einer umfassenden Barrierefreiheit.
Schon jetzt sei der Bedarf an Wohnungen, die für Menschen mit Bewegungsbeeinträchtigung geeignet sind, bei weitem nicht gedeckt.
„Wenn 75% weniger Neubauwohnungen anpassbar gebaut werden und Aufzüge bei mittelgroßen Bauprojekten nur noch nachträglich eingebaut werden sollen, wird sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt für Menschen mit Behinderungen, vor allem auch im ländlichen Bereich, noch weiter verschlechtern“, sieht Suppan die Pläne auch als Widerspruch zu allen Bemühungen behinderten Personen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Der von der Landesregierung beschlossene Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Bestimmungen zur Barrierefreiheit im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz würden eine eindeutige Linie vorgeben, der damit in keiner Weise Rechnung getragen werde.
„Das Land leistet auf der einen Seite Zuschüsse für den nachträglich notwendigen Umbau im Altbestand und produziert andererseits mit dieser Zurücknahme von Erfordernissen an vorausschauender Planung und Bauausführung die Förderfälle von Morgen“, sieht er keine Nachhaltigkeit in den Vorhaben und bezweifelt daher auch die angenommenen Einsparungspotenziale.
Letztlich verweist Suppan auch darauf, dass neben behinderten Menschen vor allem auch der immer größer werdende Anteil älterer Personen von barrierefreiem Wohnraum profitieren würde. Man erspare damit vielen den unfreiwilligen Weg in Betreuungseinrichtungen. Er fordert daher die Landesregierung zur Zurücknahme dieser Vorhaben auf.