Steiermärkischer Monitoringausschuss spricht sich gegen den Psychiatriezuschlag aus

Eine Stellungnahme des unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses hat zum Ziel, der Unterbringung von Menschen mit psychischer Erkrankung in Pflegeheimen entgegenzuwirken. Konkret geht es dabei um den sogenannten Psychiatriezuschlag.

Logo, ein Rollstuhlsymbol und rechts davon der Text Steiermärkischer Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderungen
Steiermärkischer Monitoringausschuss

Eine Stellungnahme des Steiermärkischen Monitoringausschusses bezieht sich auf die SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017. In dieser wurde den Pflegeheimen ein sogenannter Psychiatriezuschlag bei der Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gewährt.

Der Zuschlag hatte zur Folge, dass in (Groß)Pflegeheimen Betten für diese Zielgruppe aufgestockt wurden.

Der Steiermärkische Monitoringausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch die aktuelle Entwicklung bereits Menschen unter 30 Jahren mit Pflegestufen von 0 – 3 in Pflegeheimen langzeituntergebracht sind.

Ein klarer Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

Die Unterbringung von Menschen mit psychischer Erkrankung in Pflegeheimen widerspricht Artikel 19 der UN-BRK und dem darin verankerten Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft.

Das meinen sowohl die Steiermärkische Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen als auch der Steiermärkische Monitoringausschuss. Letzterer spricht in der aktuellen Stellungnahme folgende Empfehlungen aus:

  • Anstatt des Psychiatriezuschlages und der damit verbundenen Förderung der Langzeitunterbringung von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung in (Groß-)Pflegeheimen und deren bedarfsgerechten Ausbau sollten entsprechende Fördermittel für einen schrittweisen Auf- und Ausbau von klein strukturierten Wohnformen bereitgestellt werden.
  • Die Enthospitalisierung von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung sollte entsprechend unterstützt und weitergeführt werden.
  • Als Übergangslösung bis zum Vollausbau empfiehlt der Ausschuss, dass jene Menschen, die aufgrund fehlender Alternativen noch in Pflegeheimen verbleiben müssen, in die Tagesstrukturen der ortsnahen Trägerstrukturen eingebunden werden. Da sich dadurch der Betreuungsbedarf in den Pflegeheimen verringert, könnte der Psychiatriezuschlag für die Maßnahmen in den Tagesstrukturen verwendet werden.
  • Auch der Auf- und Ausbau von mobilen sozialpsychiatrischen Diensten und das persönliche Budget wären geeignete Instrumente, um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Lebensform zu ermöglichen.
  • Ein entsprechendes Enthospitalisierungskonzept sollte erarbeitet und im aktuell laufenden Bedarfs- und Entwicklungsplan verankert werden.

Auf der Internetseite des Steiermärkischen Monitoringausschusses finden Sie die Stellungnahme in Leicht Lesen

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