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Steiermärkisches Behindertengesetz in leichter Sprache

Das Land Steiermark hat das 2004 in Kraft getretene Behindertengesetz nun in der 2. Auflage in leichter Sprache veröffentlicht.

„Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. Für alle, die es brauchen.“ Dies ist das Motto der Veröffentlichung. In verständlicher, klarer Sprache wird das steirische Behindertengesetz vermittelt. Die erste Auflage war innerhalb kürzester Zeit vergriffen, somit wurden jetzt weitere 3000 Stück nachgedruckt.

Soziallandesrat Kurt Flecker hält im Vorwort der Veröffentlichung fest, dass zum Recht auf Teilhabe auch das Recht auf Information gehört. Die sprachlichen Barrieren der Juristensprache wurden abgebaut und entschärft, so dass jeder Mensch mit der leicht lesbaren Version des Gesetzes arbeiten kann.

Dietmar Löffler, der Betriebsleiter von „Capito“ meint: „Eine Information verstehen können, das ist die eine Sache, aber die andere Sache ist, ob ich eine Information auch wirklich nutzen kann. Und diese Usability, dieses „Nutzen können“ einer Information für das eigene Leben, entsteht durch eine Form der Informationsaufbereitung, wie es in der BHG – Broschüre zu sehen ist.“

Das „Neue Steiermärkische Behindertengesetz“ ist auch im Internet abrufbar und kann hier angefordert werden:

Capito
Grazbachgasse 39
8010 Graz
Tel.: 0316 / 81 47 16-0
Fax: 0316 / 81 47 16-20
capito@atempo.at

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