Steiermark: Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen beschlossen

Für die erste Umsetzungsphase, die bis 2014 anberaumt ist, sind insgesamt 54 Maßnahmen konzipiert.

Aktionsplan des Landes Steiermark zur UN-BRK
Land Steiermark

Nach mehr als einem Jahr intensivster Vorbereitungszeit konnte Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser gemeinsam mit der Projektleiterin Margarita Edler den steirischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention präsentieren, der heute (22. November 2012) von der Regierung beschlossen wurde.

„Die Steiermark ist das erste und bisher auch einzige Bundesland, welches einen eigenen Aktionsplan erarbeitet hat und somit seinen Aufgaben nachkommt“, unterstreicht Schrittwieser die steirische Vorreiterrolle im Behindertenbereich. Bund, Länder und Gemeinden sind nämlich verpflichtet, diese UN-Konvention umzusetzen.

Der Aktionsplan basiert auf neun Leitlinien („Barrierefreiheit“, „Beschäftigung“, „Bewusstseinsbildung und Schulung“, „Bildung“, „Gesundheit und Gewaltschutz“, „Gleichstellung“, „Selbstbestimmtes Leben“, „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ sowie „Daten und Statistik“), wobei jede Leitlinie mit ganz konkreten Maßnahmen unterlegt ist. Ziel ist es, die Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen in der Steiermark zu fördern.

Für die erste Umsetzungsphase, die bis 2014 anberaumt ist, sind insgesamt 54 Maßnahmen konzipiert. Für jede dieser Maßnahmen wurden Verantwortliche namhaft gemacht, die mit einem Team, in dem auch Menschen mit Behinderungen vertreten sind, für eine qualitätsvolle Umsetzung sorgen. „Überhaupt wurden und werden laufend Menschen mit Behinderungen in den gesamten Prozess mit einbezogen, um die einzelnen Maßnahmen möglichst praxisnahe zu gestalten“, erklärt Schrittwieser.

Eingebunden waren auch zahlreiche Dienststellen des Landes sowie eine Reihe von externen Institutionen, wie AMS, Städte- und Gemeindebund, Wirtschaftskammer, Landesschulrat bis hin zu Hochschulen und Universitäten.

Mindestens einmal pro Jahr wird die Projektleitung einen Statusbericht erstellen, um zu dokumentieren, inwieweit die geplanten Vorgaben eingehalten wurden. Parallel dazu wird eine Begleitgruppe installiert (bestehend aus Menschen mit Behinderungen bzw. deren Angehörigen, dem Behindertenanwalt sowie Vertretern der Dachverbände, des Bundessozialamtes, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und des AMS), welche die erste Umsetzungsphase beobachtet. Die Ergebnisse der Statusberichte und die Erkenntnisse der Begleitgruppe bilden die Basis für die Konzeption der nächsten Umsetzungsphase, die von 2015 bis 2017 geplant ist.

Bis 2020 soll dadurch schrittweise eine möglichst umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erreicht werden.

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