Das neue steirische Behindertengesetz am Prüfstand: Landtagsenquete.
Was wünschen sich Menschen, die mit einer Behinderung leben? „Ein selbstständiges und selbst bestimmtes Leben“, fasst Wolfgang Mizelli bei der Enquete des Steiermärkischen Landtages zum Thema „Behinderte Menschen in der Steiermark“ zusammen; berichtet die Kleine Zeitung.
1964 war die Steiermark mit einem landeseigenen Behindertengesetz Vorreiter in Österreich. Das ist 38 Jahre her. Seither hat sich viel getan, vor allem in der Sozialpolitik. In diesen 20 Jahren haben sich die Bürgerrechte für behinderte Menschen von einem fremdbestimmten Fürsorgerecht hin zu einem Recht mit eigenem Anspruch auf Leistungen entwickelt. Weg also von der Rolle des Bittstellers und hin zu einem Recht auf Hilfe und Unterstützung. Diesen Anspruch erfüllt das Gesetz längst nicht mehr.
Eine Zusage für eine „bedingungslose Unterstützung in allen Punkten dieses Gesetzes“ kommt bei dieser Enquete auch von der steirischen ÖVP. „Das neue Behindertengesetz wird selbstverständlich mehr kosten, das ist uns bewusst und wir sind auch nicht dagegen“, so VP-Sozialsprecher Gregor Hammerl.
Dennoch scheiden sich gerade beim Kostenfaktor seit Monaten die Geister. Die Kostenfrage „kann und will“ SP-Soziallandesrat Kurt Flecker nämlich nicht beantworten: „Wir haben keine aktuelle Statistik über die Zahl der behinderten Menschen in der Steiermark und der individuelle Bedarf lässt sich schwer schätzen.“