Steiermark: Behinderter Frau wurde der Zutritt zu Sauna verweigert

"Ich war schon in vielen Anlagen, aber so etwas ist mir noch nie passiert", ärgert sich die Grazerin Heide Mair.

Eintritt verboten
BIZEPS

Vor wenigen Tagen wurde sie von der Sauna- und Freizeitanlage Kawailani in Frohnleiten abgewiesen, berichtet die Kleine Zeitung. Begründung: Weil sie Rollstuhlfahrerin ist.

„Eine Unverschämtheit. Aber das Gemeinste daran ist, dass ich vorher angerufen habe und man mir nichts davon gesagt hat.“ Die Pflegehilfe der Mobilen Hilfsdienste Caritas, die die Frau immerhin 180 Schilling in der Stunde kostet, war vergeblich bestellt worden und gekommen – auch eine schriftliche Bestätigung, dass im Fall eines Unfalles Heide Mair selbst verantwortlich wäre, nützte nichts. Der behinderten Frau wurde der Zutritt in die Freizeitanlage verweigert.

Sauna-Besitzer Reinhard Fruhmann hat klare Richtlinien: „Wer sich selbst nicht einigermaßen vernünftig fortbewegen kann, der darf nicht hinein. Wir nehmen ja auch keine Betrunkenen.“ Der Sauna- und Freizeitbetrieb – die Gesamtfläche beträgt rund 2000 Quadratmeter – sei nicht ausreichend versichert, das Risiko, Menschen, „die auf andere angewiesen sind“, hinein zu lassen, zu groß.

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Graz, Ursula Vennemann, sieht in dem Umstand, dass ideeller Schaden nicht klagbar ist, eine Systemschwäche. „Das Gleichstellungsgesetz wäre das einzige rechtliche Instrument, das in solchen Fällen helfen könnte.“

Und aus dem Gewerbeamt – so die Kleine Zeitung – wird bestätigt: Unternehmer Fruhmann kann nicht gezwungen werden, Menschen im Rollstuhl einzulassen. Das sei allein seine Entscheidung.

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