Am 20. Oktober 1998 beschloß der steirische Landtag einstimmig zwei Anträge des Liberalen Forums, die im Zusammenhang mit der skandalösen Aussonderung behinderter Menschen beim "Steirischen Herbst" stehen.
Der erste Antrag fordert die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, daß
- alle Spielstätten des Steirischen Herbstes für mobilitätsbehinderte Menschen zugänglich gemacht werden
- in allen Programm- und Informationsbroschüren Hinweise über die Zugänglichkeit für Behinderte enthalten sind und
- bei Neubauten und Renovierungen darauf geachtet wird, daß ein behindertengerechter Zugang realisiert wird.
In der Begründung wird auf die Studie „Wie behindertengerecht sind Österreichs Kultureinrichtungen“ verwiesen und festgestellt, daß bereits in der Ära Krainer Behindertenorganisationen in einer Petition die Schaffung von baulichen Richtlinien gefordert hatten und daß diese Petition Ende 1997 auch an Landeshauptfrau Klasnic gerichtet wurde. Leider gab es von den Regierungsparteien nicht einmal eine Antwort darauf. Nun könnte der Steirische Herbst als Avantgardefestival mit einer für die Steiermark beispielhaften Vorbildwirkung vorangehen.
Im zweiten Antrag wird die Landesregierung aufgefordert
- ins Präsidium des Steirischen Herbstes eine Vertrauensperson aufzunehmen
- mindestens 15 von 100 gebärdendolmetschfähige Veranstaltungen festzulegen und
- im Programm Veranstaltungen, die in Gebärdensprache gedolmetscht werden, zu kennzeichnen.
In der Begründung wird festgehalten, daß keine einzige Veranstaltung – nicht einmal die Eröffnungsveranstaltung – in Gebärdensprache übersetzt wurde. „Es muß zu einem Selbstverständnis werden, daß Kulturveranstaltungen für jede/jeden zugänglich gemacht werden, nicht nur für mobilitätsbehinderte Menschen, sondern auch für gehörbehinderte Menschen.“
Die Anträge gewinnen an Bedeutung angesichts der Tatsache, daß Graz 2003 „Kulturhauptstadt“ sein wird. Weil die Situation in den anderen Bundesländern nicht wirklich besser ist, wären auch die restlichen Landtage gut beraten, ähnliche Anträge zu beschließen – ohne Ausreden und ohne weitere Verzögerungen.