Mit dem am 6. Juli 2010 in der Steiermark vom Landtag beschlossenen neuen Baugesetz verstößt das Land eindeutig gegen Bundesgesetze und die lokale Wirtschaftskammer brüstet sich damit, federführend dabei gewesen zu sein.

Fakt ist, dass die Steirische Wirtschaftskammer jubilierte, dass „… in Sachen Barrierefreiheit nun bei Neubauten öffentliche Einrichtungen, Banken und Handelsbetriebe mit Konsumgütern des täglichen Bedarfs stufenlos zugänglich sein müssen“, so WK-Experte Gerfried Weyringer, „jedoch muss es nicht notwendigerweise den Haupteingang betreffen. Dass auch Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe davon betroffen sind, konnte die Wirtschaftskammer verhindern.“ Eine Presseaussendung des ÖZIV informierte vor kurzem über den Skandal.
Dass der Landtag mit dieser Novelle, von der Wirtschaftskammer offensichtlich erfolgreich manipuliert, gegen die Inhalte geltenden Bundesrechts (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BBGStG) und gegen die von Österreich ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) verstößt, scheint den verantwortlichen Landtagspolitikern gleichgültig zu sein.
Seitens des ÖZIV wird bereits geprüft, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen.
Der Experte für barrierefreies Bauen in der Dachorganisation der österreichischen Behindertenverbände (ÖAR), Generalsekretär Eduard Riha, zeigte sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Fakten entsetzt: „Es ist eine Schande, wie der Föderalismus von den Ländern schamlos missbraucht und geltendes Recht gebrochen wird. Man darf einerseits gespannt sein, wie die Bundesregierung auf diese Provokation reagiert und kann darüber hinaus den behinderten Menschen in der Steiermark nur empfehlen, genau zu beobachten, welche Parteien nun den Willen zur Reparatur dieses Gesetzes zeigen und die anderen bei der heranstehenden Landtagswahl nicht mehr zu wählen“.
Klaudia Karoliny,
26.07.2010, 14:00
Und gibt es da nicht auch noch die Anti-Diskriminierungsgesetze in den einzelnen Bundesländern, wo ebenfalls der Konsumentenschutz mit drinnen ist?
Ordentliche Sauerrei und Unrecht gröbsten Maßes! Ich schüttle nur noch den Kopf, wie die sog. Wirtschaftskammer gegen KundInnen ist.
Gertrude Sladek,
23.07.2010, 13:35
@Die Lachnummer! Herzlichen Dank und natürlich freue ich mich ganz besonders darüber, dass es ein Beitrag aus unseren Reihen schafft, die Wahl zu einer Lachnummer des Monats zu erleichtern!
Gertrude Sladek,
23.07.2010, 13:20
@Sigi Maron!
Das Kernöl scheidet als Medikation mit so katastrophalen Nebenwirkungen generell aus! Mich hat aufgrund meiner Herkunft das Kernöl sozusagen schon von frühester Kindheit an begleitet und nicht einmal in einem Anfall von etwaiger schwerster und kurzfristigster „Umnachtung“ hätte ich mich so menschenfreundlicher Vorgaben auch noch gerühmt.
Daher scheint eher Ihre Variante zwei zu greifen, es muss wohl wieder irgendwo irgendjemand geschmiert haben.
sigi maron,
23.07.2010, 12:47
was höre ich die ganze zeit „recht muss recht“ bleiben. scheinbar nur dann, wenn es sich nicht um wirtschaftliche interessen handelt. hat da eventuell das kernöl die gehirnwindungen verlegt, statt gechmiert. oder hat wer geschmiert?
die lachnummer,
23.07.2010, 12:37
liebe bizepsleute! euer beitrag erleichtert mir die wahl der lachnummer des monats juli 2010. leider! http://die-lachnummer.blogspot.com/2010/07/weyringer-lachnummer-juli-2010.html
meia,
23.07.2010, 11:59
Vorerst besten Dank für diesen Artikel – auch ich bin der Meinung, dass dieses Beispiel ein Prüfstein sein wird, wie weit wirklich der Mensch zählt. Ich kann nur wiederholen: „Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht“ – und alle – vor allem die Politiker der „schwarzen“ Fraktion, die sich auch brüsten, dass Barrierefreiheit sooo wichtig sei, sollten die Zivilcourage aufbringen und ihren Parteikollegen öffentlich anprangern, damit solche Unfasslichkeiten endlich der Vergangenheit angehören.
richard – walter,
23.07.2010, 09:35
nicht nur in graz auch in wien wird auf behinderte geschi…… viele postämter haben keinen behindertengerechten zugang und kein schwein kümmert sich darum
Gertrude Sladek,
23.07.2010, 08:25
@ Anonym! Sie meinten gestern um 22:00 Uhr:
Das zeigt sich wieder mal, dass der Politik behinderte Menschen samt deren Verbände am Arsch vorbei gehen …
Und liefert auch noch entweder einen eindeutigen Nachweis auf Intelligenz-oder Charakterbeschaffenheit: Welche Variante zutrifft, bleibt den Verantwortlichen zum Selbsttest vorbehalten:
Fakt ist nämlich, dass die Steirische Wirtschaftskammer sogar darüber jubelt, dass … —
Die Wirtschaftskammer jubelt bundesweit über Dinge, über die Andere das blanke Entsetzen ergreifen würde. Gehts der Wirtschaft gut, gehts uns allen gut und die Behinderten können sich den Zugang ja auch durch einen Hintereingang verschaffen. Bitte um die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, es würde mich nämlich wirklich brennendst interessieren, wie das ein Verfassungsrichter sieht; dann hätten wir den Test gleich auf die nächste Berufsgruppe ausgeweitet.
Volker Frey,
23.07.2010, 07:35
Wie immer man dieses Gesetz und die dahinter stehende Geisteshaltung bewertet – diese Bestimmung kann NICHT das Behindertengleichstellungsgesetz außer Kraft setzen. Pech haben die Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die sich darauf verlassen, dass sie Menschen mit Behinderung nur verschämt durch eine Hintertür einlassen. Ein solcher Zugang ist eben nicht „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar“ und somit nicht barrierefrei im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Daher gilt auch in der Steiermark weiterhin: Wer sich durch eine Barriere beim Zugang zu Geschäften, Dienstleistungs- und Gewerbetrieben diskriminiert fühlt, kann eine Schlichtung beim Bundessozialamt durchführen. Wenn dort kein Ergebnis erzielt wird, kann ich klagen – und dann prüft das Gericht, ob die Beseitigung der Barriere zumutbar ist. Insbesondere bei Neu- und Umbauten, die nach dem 1.1.2006 entstanden sind, wird es für das Unternehmen dann eng.
Gerhard Lichtenauer,
22.07.2010, 22:26
Der Österreichische Föderalismus untergräbt pausenlos und schamlos den Rechtsstaat. Das föderale Österreich ist kein “Rechtsstaat” mehr, weil es kein einheitliches Recht gibt, also eine Unmenge von Rechtsnormen nicht für alle Österreicher gelten, sondern von deren Wohnort oder vom Geltungsbereich des Landesgesetzes abhängen. Wohlmeinend könnte man daher von einem Befindlichkeits-Rechtsstaat sprechen, genau genommen hat sich jedoch ein Beliebigkeits-Rechtsstaat längst zum Unrechtsstaat entwickelt (www.katja.at/blog/570/feuchtgebiete). Eine rechtliche Ungleichbehandlung von behinderten Österreichern, je nach Bundesland, ist seit über 61 Jahren menschenrechtlich zweifelhaft und spätestens seit Oktober 2008 nicht mehr gedeckt.
anonym,
22.07.2010, 22:00
Das zeigt sich wieder mal, dass der Politik behinderte Menschen samt deren Verbände am Arsch vorbei gehen…