Steiermark fördert barrierefreie Wohnungssanierung

Ab sofort wird die altengerechte Sanierung von Wohnungen durch das Land gefördert. Die Steiermark nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Ein Kommentar.

Landesrat Siegfried Schrittwieser präsentiert Folder
Land Steiermark

Als für österreichische Verhältnisse geradezu sensationell und vorbildhaft kann die Einführung dieser Maßnahme bezeichnet werden, durch die der Verbleib in den eigenen vier Wänden bis ins hohe Alter ermöglicht werden soll.

Bis zu 600 Wohnungen sollen pro Jahr barrierefrei werden. Weil die überwiegende Anzahl der bestehenden Wohnungen und Einfamilienhäuser nicht altengerecht sei, wird in vielen Fällen die Übersiedlung in ein Pflegeheim oder in eine kostenintensive betreute Wohnform notwendig.

Demgegenüber stehe der Wunsch der Seniorinnen und Senioren, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.

Wie der zuständige Landesrat, Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser (SPÖ), in einer Pressekonferenz mitteilte, wird die barrierefreie Sanierung bestehender Wohnräume nur dann gefördert, wenn die gesamte Wohneinheit barrierefrei ausgestaltet wird.

Förderhöhe

Gefördert werden anerkannte Kosten von 3.000 bis 30.000 Euro pro Wohnung, entweder durch einen einmaligen Förderbetrag in der Höhe von 15 % der Gesamtkosten oder durch nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse. (Folder „Barrierefreies und altengerechtes Sanieren“)

Das Land Steiermark hat mit dieser Maßnahme bewiesen, dass es nicht nur im Bereich des Sozialabbaus kreative und für die Betroffenen schmerzhafte Wege gehen kann, sondern auch imstande ist, neue kreative Wege für mobilitätseingeschränkte Menschen zu gehen.

Diese Kreativität wäre auch den anderen Bundesländern zu wünschen.

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