Steiermark hat nun einen vorbildlich strukturierten Monitoringausschuss

Am 26. März 2015 fand die Konstituierung des Ausschusses sowie die Wahl des Vorsitzes statt. Das Land Steiermark hat damit die beste strukturelle Regelung in Bezug auf Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich.

Konstituierung des Monitoringausschuss in der Steiermark
Selbstbestimmt Leben Steiermark

„Zur Vorsitzenden wurde die junge und angehende Juristin, Frau Sandra Seiwald, sowie als Ihre Stellvertreterin, Frau Prof.Mag. Ursula Komposch gewählt. Der steirische Monitoringausschuss setzt sich aus 10 Personen von Selbstverteterorganisationen und 4 Personen der UNI Hochschulkonferenz“ zusammen, ist auf der Homepage von Selbstbestimmt Leben Steiermark zu lesen.

Weiters gehören dem Ausschuss noch 2 nicht stimmberechtigte Personen der Verwaltung des Landes Steiermark an.

(Bild größer: vordere Reihe vlnr: Heinz Seiler, Julian Gabriel, Thaddäus Promberger MAS, Mag.Karin Kien – mittlere Reihe vlnr. Mag.Dr.Peter Pless, Johann Stadler, Thomas Matthä, Sandra Seiwald, Prof.Mag.Uschi Komposch, Prof.Mag.Dr. Wolfgang Benedek – dritte Reihe vlnr. Mag.Dr. Martin Gössl, Mag.Dr.Klaus Gamse)

Selbstbestimmt Leben Steiermark ist als unabhängige Geschäftsstelle des ersten steirischen Monitoringausschusses eingesetzt worden. Diese externe Konstruktion ist in Österreich bisher einmalig und vorbildlich.

Einige Bundesländer wählten nämlich Regelungen, nach denen per Gesetz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung die Leitung von Überwachungsorganen übertragen wurde – man kontrolliert sich quasi selbst. Aber es gibt auch Beispiele, wo Bundesländern noch gar keine gesetzlichen Regelungen haben – Beispiel Salzburg.

Sandra Seiwald: „Gehe voller Elan in diese Tätigkeit“

„Mit einem ganz tollen Team ein neues Gremium in der Steiermark mit aufbauen zu dürfen, ist eine sehr große Ehre für mich“, erzählt Sandra Seiwald im BIZEPS-INFO Interview und führt aus: „Es ist eine große Freude für mich, den Vorsitz des unabhängigen Steirischen Monitoringausschusses zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu übernehmen.“

Sandra Seiwald – die wie einige ihrer KollegInnen im Ausschuss im Jahr 2014 ihre Ausbildung zur „Botschafterin der Inklusion für eine Steiermark ohne Barrieren“ abgeschlossen hat – kündigt an: „Ich gehe voller Elan in diese Tätigkeit als Vorsitzende, und werde mich bemühen, auf Augenhöhe mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten.“

Zur Verbreitung gab es schon im Vorfeld eine Reihe von Arbeitsgesprächen; zuletzt mit der Vorsitzenden des Bundes-Monitoringausschusses Dr.in Marianne Schulze.

Schwieriger Entwicklungsprozess positiv abgeschlossen

Die Steiermark hat sich lange Zeit gelassen, bis Ende 2013 gesetzliche Initiativen gestartet wurden. Rückblickend hat sich dieses Versäumnis als Glücksfall herausgestellt.

Eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes enthielt einen eigenen Abschnitt zur Schaffung eines Monitoringausschusses. Dieses Vorhaben wurde von vielen Organisationen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens begrüßt – (beispielsweise vom Klagsverband oder BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben).

Es wurde aber auch nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die geplante Umsetzung noch strukturelle Mängel hat. Insbesondere wurden die Erkenntnisse der kurz davor statt gefundenen Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei der UNO in Genf im September 2013 nicht ausreichend berücksichtigt.

Umfassende Überarbeitung des Entwurfs des Monitoringausschusses

Danach folgte eine kleine Erfolgsgeschichte. Der noch nicht beschlossene Entwurf wurde im Auftrag von Landesrat Siegfried Schrittwieser umfassend überarbeitet und ist nun seit 1. September 2014 als Abschnitt 6 im Steiermärkischen Behindertengesetz (§ 53 Monitoringausschuss) gut geregelt.

Das Land Steiermark hat damit – laut ExpertInnen – die beste strukturelle Regelung in Bezug auf Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich und kann als Vorbild dienen.

Dazu zählen beispielsweise ein eigenes Budget, die Verankerung der Geschäftsführung bei einer Selbstvertretungsorganisation, die klare Trennung zwischen stimmberechtigten Mitgliedern (Selbstvertretung, Wissenschaft) sowie beratenden Mitgliedern (Verwaltung) aber auch die gesetzliche Möglichkeit, einen jährlichen Bericht an die Landesregierung zu übersenden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich