Nur 4 von 24 Veranstaltungsstätten sind annähernd verläßlich zugänglich!
Ist der „Steirische Herbst“ ein „Avantgardefestival mit provinzieller Borniertheit?“ fragen viele angesichts der Tatsache, daß die Verantwortlichen auch diesmal wieder kein Bemühen erkennen lassen, bei der Auswahl der Veranstaltungsorte Barrieren zu vermeiden.
Schlimmer noch, das Pressebüro weiß noch nicht einmal, wo RollstuhlfahrerInnen hinkommen können und wo nicht. Ähnliches wird mit ziemlicher Sicherheit für blinde und gehörlose Menschen gelten.
Wie Hohn liest sich folgendes Schreiben der Steiermärkischen Landesregierung: „Der Steiermärkische Landtag hat am 21. Oktober 1997 den Beschluß gefaßt, die Landesregierung aufzufordern, die Staatszielbestimmung über das Verbot jeglicher Diskriminierung von Behinderten in ihrem Kompetenzbereich umzusetzen.“