Steiermark wieder Vorbild

Seit 4. Februar 2020 gilt anpassbarer Wohnraum wieder als beinahe zu 100 % Verpflichtung für Neubauten.

Bauplan mit Zirkel
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Im Steiermärkischen Baugesetz sind Änderungen beschlossen worden, die nun am 3. Februar 2020 im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Die Änderungen waren im Rahmen der Baugesetznovelle 2019 am 19. November beschlossen worden und sind nun seit 4. Februar 2020 in Kraft.

§ 76 Abs 4 im Steiermärkischen Baugesetz lautet nun:

(4) Wohngebäude (Neubauten und solche, die durch Nutzungsänderungen entstehen) mit mehr als drei Wohnungen sind nach den Grundsätzen für den anpassbaren Wohnbau zu planen und zu errichten. 

Für den anpassbaren Wohnbau müssen jedenfalls die Anforderungen nach Abs. 2 Z 1 und 3 eingehalten werden. In Verbindungswegen sind Stufen, Schwellen und ähnliche Hindernisse grundsätzlich zu vermeiden.

Wichtige Verbesserung

Was so leicht überlesen werden kann, stellt eine wesentliche Verbesserung in Hinblick auf die Barrierefreiheit dar. Mit dieser Novelle wurde in der Steiermark wieder jener vorbildliche Standard Gesetz, der bei beinahe allen Wohnungen anpassbaren Wohnraum vorschreibt.

Mit Schrecken erinnern wir uns an das Jahr 2015 zurück, als der öffentliche Druck mancherorts dazu geführt hat, Barrierefreiheit und auch anpassbaren Wohnraum als Luxus darzustellen, den man nur in Ausnahmefällen oder in engem Rahmen anbieten will. 

In der Steiermark wurde beispielsweise der seit 2011 für alle verpflichtend geregelte anpassbare Wohnraum mit einer Novelle 2015 auf 25 % der Wohnungen bzw. der Fläche im Neubau reduziert. Eine Vielzahl von kritischen Stellungnahmen, die die Details dieses Rückschritts klar aufzeigten und Auswirkungen benannten, war die Folge.

Schritt zur Inklusion

Dieser Unsinn wurde nun beendet und die besseren Argumente haben sich durchgesetzt. Seit 4. Februar 2020 gilt anpassbarer Wohnraum wieder als beinahe 100 % Verpflichtung für Neubauten. Dies ist äußerst erfreulich und eine wichtige Maßnahme zur Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Übrigens: Das Land Steiermark bietet unter www.technik.steiermark.at eine Vielzahl von Informationen in diesem Bereich an – auch zum Thema Barrierefreiheit.

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Ein Kommentar

  • endlich! ein hoch auf die steiermark! in salzburg läuft es in die exakt gegenteilige richtung! der dortig wohnbaulandesrat will barrierefreie (start)wohnungen abschaffen.