Steinacker/Jarolim: Erwachsenenschutz wird durch erweiterte Heimaufsicht ergänzt

Regierungsparteien beschließen effektiven Grundrechtsschutz auch für minderjährige Personen mit Behinderung

Parlament Österreich
BIZEPS

Das am 14. März 2017 im Justizausschuss des Nationalrates zur Beschlussfassung vorliegende Erwachsenenschutz-Gesetz, soll mit einer Ausweitung des Heimaufenthaltsgesetzes auf Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ergänzt werden. Das erklärten im Vorfeld der heutigen Ausschusssitzung die Justizsprecher von ÖVP und SPÖ, Mag. Michaela Steinacker und Dr. Hannes Jarolim.

„Es geht uns um den unabhängigen, effektiven Schutz der Freiheitsrechte von Minderjährigen mit teils schweren körperlichen und psychischen Erkrankungen in Heimen, die der Aufsicht von Kinder-und Jugendhilfeträgern unterliegen“, erläutert Justizausschuss-Vorsitzende Steinacker.

Derzeit gäbe es keine Möglichkeit, freiheitsbeschränkende Maßnahmen, denen Kinder oder Jugendliche in diesen Einrichtungen unterworfen sein können, einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Der Anwendungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes müsse daher entsprechend erweitert werden.

„Weder im aktuell gültigen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz noch in den darauf aufbauenden einschlägigen Ländergesetzen gibt es klare Regelungen, unter welchen Voraussetzungen freiheitsbeschränkende Zwangsmaßnahmen an Minderjährigen zulässig sind“, so SP-Justizsprecher Abg. Dr. Hannes Jarolim. Die Praxis zeige jedoch leider, dass es hier mitunter durchaus altersatypische – und damit überschießende – Freiheitsbeschränkungen gibt, von versperrten Türen über versperrbare Pflegegitterbetten bis zu Gurtfixierungen.

Das stehe oftmals in keinerlei Verhältnis zum Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen, habe keinerlei erzieherischen Wert und sei auch von der Volksanwaltschaft nach unangekündigten Besuchen in solchen Einrichtungen mehrfach gerügt worden, betonten die beiden Behindertensprecher der Regierungsparteien Ulrike Königsberger-Ludwig und Dr. Franz-Joseph Huainigg.

„Wir sind daher – auch den Empfehlungen der Volksanwaltschaft folgend – zum Schluss gekommen, dass es diesen Rechtsschutz für Minderjährige mit Behinderung geben muss“, so Steinacker und Jarolim übereinstimmend, denn es gäbe keinen Grund, dass diese Kinder und Jugendlichen weniger Schutz ihrer Grundrechte genießen sollten. Die Ausweitung des Geltungsbereichs des Heimaufenthaltsgesetzes sei daher ein logischer Schritt, so Steinacker und Jarolim.

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