Steirische Behindertenanwalt warnt vor Kürzungen durch Sozialhilfegrundsatzgesetz

In der Steiermark haben rund 4.000 Personen Anspruch auf finanzielle Leistungen aus der Behindertenhilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes und der Wohnkosten. Mit dem kommenden Grundsatzgesetz des Bundes soll dieses Recht nun abgeschafft werden und nur noch der Bezug von Sozialhilfe möglich sein.

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung - Land Steiermark
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung - Land Steiermark

„Sollte die Bundesregierung auf dem neuen Sozialhilfegesetz in unveränderter Form beharren, führt dies zu massiven Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen in der Steiermark“, zeigt Behindertenanwalt Siegfried Suppan die gravierenden Folgen der aktuellen Vorhaben auf Bundesebene auf.

Besonders negativ würde sich die Neuregelung auf erwachsene Menschen mit Behinderungen, die in Wohngemeinschaften oder im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern leben, auswirken.

„Hier würde es in den vielen Fällen zu erheblichen Kürzungen und aufgrund der Deckelung der Sozialhilfe sogar zur gänzlichen Streichung von Leistungen kommen. Das kann für die einzelne Person mit Behinderung einen Verlust von bis zu EUR 978,- im Monat bedeuten“, schildert Suppan völlig inakzeptable Konsequenzen für die Betroffenen und deren Familien.

Hinzu kämen auch noch weitere grundsätzliche Verschlechterungen. So sieht das Steiermärkische Behindertengesetz keinen Zugriff auf das Vermögen vor und es besteht auch keine Pflicht, Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Beides würde bei Inkrafttreten des Sozialhilfegrundsatzgesetzes aber der Fall sein.

„Menschen mit Behinderungen erhalten öffentliche Gelder nicht aus einer vorübergehenden Notlage heraus. Sie sind meist dauerhaft auf diese Leistungen angewiesen, da ihnen der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt verwehrt wird und sie für ihre Tätigkeiten in Einrichtungen und Betrieben der Behindertenhilfe nur ein geringfügiges Taschengeld erhalten“, so Suppans Hinweis darauf, dass es sich hier auch um einen Beitrag zur Beseitigung von Diskriminierung handelt.

Eine Kürzung oder gar Streichung der bisher in der Steiermark vorgesehenen Geldleistungen würde nicht nur der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen sondern auch einen deutlichen Rückschritt in den Bemühungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen bedeuten und allen Bestrebungen für deren gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben entgegenstehen.

Der Steirische Anwalt für Menschen mit Behinderung fordert deshalb die Ermöglichung einer Beibehaltung der derzeitigen landesgesetzlichen Regelungen durch eine entsprechende Ausnahmebestimmung im Sozialhilfegrundsatzgesetz. Er sieht sich damit auch im Einklang mit zahlreichen weiteren Interessensvertretungen, die jegliche Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen als unzulässig erachten.

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5 Kommentare

  • Liebe Sabine Herrich,
    selbst, wenn beim Behindertenanwalt der Steiermark eine Beschwerde eingebracht wird, nützt es dem Beschwerdeführer gar nichts, wenn dieser ein intellektuell beeinträchtigter M. m. B, oder ein Angehöriger eines solchen ist, da die Sichtweisen solcher Beschwerdeführer vom Behindertenanwalt der Steiermark , meistens ausgeblendet und für eine Lösung nicht relevant erscheinen.
    „Lösungen“ werden unter Ausschaltung der Beschwerdeführer vom Behindertenanwalt der Steiermark gemeinsam mit den Institutionen diktiert und auf Kosten der Beschwerdeführer getroffen!
    Das sind keine Gerüchte, sondern Fakten, die niemand wagt, sie abzustellen!

  • Sehr geehrter Herr Behindertenanwalt,
    ihre Forderungen sind inhaltlich vollkommen richtig, jedoch sollte dies nicht nur für Menschen mit Behinderung in der Steiermark, sondern bundesweit gelten! Diese beiden Punkte (eigene Befarfsgemeinschaft, kein ‚Vorschieben‘ der Unterhaltspflicht der Eltern) müssen also in das Grundsatzgesetz. Denn Sozialleistungen sind steuerfinanziert und müssen daher in allen Bundesländern gleich gelten. Meines Wissens hat der Bundesbehindertenanwalt Dr. Hofer einen entsprechenden Abänderungsantrag gestellt. Bitte unterstützen sie diesen. Organisationen, die sich um die Interessen von MmB bemühen, sollten sich besser abstimmen. Danke!

  • Sehr geehrter Herr Behindertenanwalt der Steiermark,
    Es ist mir zu Ohren gekommen, dass es in der Steiermark in einigen Bezirken drunter und drüber geht, was die Rechte der MmB. in Einrichtungen angeht!
    Wäre es nicht wichtiger, sich als Behindertenanwalt um derartige Angelegenheiten zu kümmern, als ständig das liebe Geld in den Vordergrund zu rücken, welches nicht dazu beitragen kann, Missstände zu beheben?? Das wäre vorrangig Ihre Aufgabe Herr Behindertenanwalt!!
    Es sieht wirklich so aus, als wäre das Geld wichtiger als der Mensch!!

    • Liebe Angehörige, die Anwaltschaft für behinderte Menschen geht jeder Beschwerde nach. Um einen Fall aufzugreifen, muss aber eine Beschwerde eingebracht werden. Es reicht nicht, Gerüchte zu verbreiten.
      Und ja, Geldleistungen für behinderte Menschen sind wichtig, damit diese selbstbestimmt leben können und nicht auf die Unterbringung in Einrichtungen angewiesen sind.

  • Da gebe ich recht da wolen sie alles streichen für behinderte Menschen die wirklich brauchen das geld ich bin auch betroffen ich bin vor einem Jahr mit meinem Freund zusammengezogen und haben sie meinem Freund auch was abgezogen und seine tezeptgebühr haben sie auch abgelen für seine Medikamente die er braucht