Steirisches Behindertengesetz: Neun Grüne Fragen an Landesrätin Kampus

SteirerInnen mit Behinderung bekommen zwar Leistungen per Bescheid zuerkannt, finden aber mangels genügender Plätze keinen Anbieter und können Leistung nicht beanspruchen!

Sandra Krautwaschl
GRÜNE

Die Umsetzung des steirischen Behindertengesetzes sorgt immer wieder für Diskussionen – man denke etwa an die umstrittenen Streichungen der Lohnkostenzuschüsse oder die Streichung der Leistungen für die berufliche Eingliederung in der letzten Legislaturperiode.

Die Grüne Sozialsprecherin LAbg. Sandra Krautwaschl will nun detaillierte Auskunft über die aktuelle Situation der betroffenen Menschen mit Behinderung und hat darum eine umfangreiche Anfrage an die zuständige Landesrätin Kampus eingebracht.

„Seit 2011 werden im Prinzip keine neuen Dienstleistungsangebote der Behindertenhilfe mehr von der zuständigen Fachabteilung bewilligt – warum?“, fragt Krautwaschl etwa.

Oder: „Derzeit wird immer wieder von Menschen mit Behinderung geäußert, dass sie zwar Leistungen der Behindertenhilfe per Bescheid zuerkannt erhalten, aber mangels genügender Plätze keinen Leistungsanbieter finden. Wie viele Menschen betrifft das derzeit in der Steiermark pro Leistungsart, und wie ist der Plan der Landesregierung, den gesetzmäßigen Zustand wieder herzustellen?“

Auch über die Auswirkungen der Kürzungen will Krautwaschl klare Fakten: „Die Streichung der Lohnkostenzuschüsse wurde mit der Empfehlung des Rechnungshofes auf ,Entflechtung der Aufgaben des Sozialministeriumservices sowie des Landes Steiermark‘ begründet. Gleichzeitig hat der Rechnungshof darauf aufmerksam gemacht, dass rund 1.300 DienstnehmerInnen mit Behinderungen von dieser Maßnahme betroffen sind und dass die Gefahr besteht, dass diese durch den Wegfall des Lohnkostenzuschusses ihren Arbeitsplatz verlieren. Wie viele dieser ArbeitnehmerInnen konnten nach der Streichung des Lohnkostenzuschusses ihren Arbeitsplatz erhalten?“, will die Grüne wissen.

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