Stelleninserate: Gesetz fordert mehr Transparenz beim Einkommen

Stell dir vor, es gibt ein Gesetz aber niemand beachtet es! So verhält es sich derzeit mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zu mehr Einkommenstransparenz bei Stellenausschreibungen.

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Eigentlich müssten private Unternehmen seit 1. März 2011 in ihren Stelleninseraten das Brutto-Entgelt angeben. Diese Maßnahme soll zu mehr Chancengleichheit bei Bewerbungen führen. Tatsache ist aber, dass sich nicht einmal zehn Prozent der Unternehmen an die neuen Vorgaben halten. Das wird sich wahrscheinlich bis Jänner 2012 nicht ändern: Ab diesem Zeitpunkt können Betriebe, die gegen das Gesetz verstoßen, angezeigt werden. Ob die Verwaltungsstrafe von 360 Euro aber tatsächlich abschreckende Wirkung haben wird, bleibt abzuwarten.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern setzt sich mit verstärkter Medien- und Öffentlichkeitsarbeit dafür ein, dass die neuen Gesetzesvorgaben auch eingehalten werden – und mehr: Um Gleichstellung wirklich zu fördern, müssten laut Klagsverband auch der Kollektivvertrag und die Einstufung bzw. die Bandbreite des zu erwartenden Gehalts angegeben werden.

Klausur des Klagsverbands

Einmal jährlich lädt der Klagsverband seine Mitgliedsvereine zu einer inhaltlichen Klausur ein. Vereine, die noch nicht Mitglied beim Klagsverband sind und Interessierte, die ihre Beratungskompetenz zu den Themen Gleichstellung und Anti-Diskriminierung ausbauen und mehr über die Arbeit des Klagsverbands erfahren wollen, sind eingeladen, am öffentlichen Teil der Klausur teilzunehmen.

Datum: 20. Juni 2011

öffentlicher Teil: 10.00 bis 12.30 Uhr

Ort: SLI Linz, Betlehemstraße 3/2. Stock, 4020 Linz

Anmeldung: mittels Anmeldeformular im Internet bis 6. Juni 2011 an daniela.almer@klagsverband.at

Die Teilnahme an der Klausur ist kostenlos. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich. ÖGS-Dolmetschung wird angeboten.

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