Staatssekretärin Heidrun Silhavy (SPÖ) hielt bei der vom Verein accessible media organisierten Informationsveranstaltung zum Thema barrierefreies Internet einen Vortrag zum Thema "Stellenwert der Internet-Barrierefreiheit in Österreich".
Die Staatssekretärin eröffnete die Veranstalttung am 19. Oktober 2007 mit ihrem Vortrag zur rechtlichen Situation in Österreich.
Freak-Radio war Partner dieser Veranstaltung im TechGate Vienna und hat die Vorträge mitgeschnitten und in Folge transkribiert.
Wir bringen hier einen Ausschnitt des Referats.
Frau Papst ich habe sehr gerne die Einladung angenommen, anlässlich der heutigen Veranstaltung
07: Barrierefreie Medien einige Worte an sie zu richten, weil in den mir übertragenen Kompetenzbereichen zur Verwaltungsreform fällt unter anderem auch E-Government und da sind wir auch schon bei der Thematik Der Webauftritt einer Verwaltungsorganisation ist heute eigentlich deren Visitenkarte.
Auch wenn die wichtigste Kontaktform der Verwaltung zur Bürgerin und zum Bürger das persönliche Gespräch ist, stellen heute die Internet-Angebote der Behörden doch quasi auch ein Schaufenster oder wenn man so will das Eintrittstor für Bürgerinnen und Bürger dar. Vielfach bestimmt also die Qualität des Webangebotes den ersten Eindruck.
Ein wichtiges Qualitätskriterium ist daher auch die Zugänglichkeit öffentlicher Webseiten, sie hat für die österreichische Verwaltung insgesamt und für das Bundeskanzleramt speziell einen sehr hohen Stellenwert und eine hohe Priorität. Zeigen tut sich dies einerseits in der gesetzlichen Verankerung entsprechender Zielsetzungen bzw. Anforderungen und andererseits an den Unterstützungsmaßnahmen sowie den laufenden Optimierungsaktivitäten in der Verwaltung.
Die Verankerung eines spezifischen Diskriminierungsverbotes im Artikel 7 der Bundesverfassung wird die Bedeutung der Barrierefreiheit deutlich: Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich dazu, behinderte und nicht behinderte Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens gleich zu behandeln.
Also: Webangebote müssen daher für alle Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne Hilfe nutzbar sein. Eine weitere Konkretisierung nehmen die Bestimmungen des E-Governmentgesetzes vor, sie beziehen sich auf spezielle Webangebote von Behörden und die Verpflichtung, barrierefreien Zugang zu behördlichen Internetauftritten für Menschen mit Einschränkungen ist bis 1. Jänner 2008 umzusetzen, das ist eben auch gesetzlich verankert.
Weitere Festlegungen treffen noch das Zustellgesetz sowie die Zustelldiensteverordnung. Und als Rechtsmittel im Zusammenhang mit dieser Diskriminierung steht den betroffenen Menschen eine Klage bei den ordentlichen Gerichten offen. Wobei und das muss man jetzt einschränkend schon hinzufügen ein obligatorisches Schlichtungsverfahren sozusagen beim Bundessozialamt vorgelagert ist.Internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit, Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben sind bedeutsame Messgrößen an denen wir uns orientieren können, und die sind auch wichtig. Jedoch nicht die ursächliche Motivation für die laufenden Aktivitäten. Es geht in erster Linie darum, Webangebote zur Verfügung zu stellen, die von allen Menschen in gleicher Weise einfach, rasch und komfortabel genutzt werden können.
In diesem Sinne möchte ich mich auch für die heutige Veranstaltung bedanken, denn ich bin sicher, dass sie ein weiterer Schritt und ein guter Beitrag zur Barrierefreiheit von Webseiten und Netzangebote der Österreicherinnen und Österreicher ist.