Stellungnahme der Interessenvertretung zur Vorlage des Etappenplans zum Abbau baulicher Barrieren

Im Juni 2012 wurde der Wiener Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen zeitgerecht ein Etappenplan zum Abbau baulicher Barrieren in Wien vorgelegt.

Wiener Etappenplan
Land Wien

Die Wiener Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen hat sich ausführlich mit den vorgelegten Inhalten beschäftigt und mehrere Gespräche mit den zuständigen Personen auf Beamtenebene geführt. Weiters wurde das Thema im Rahmen einer Sitzung der Interessensvertretung Ende 2012 nochmals erörtert und im Detail besprochen.

Interessenvertretung lehnt den Plan in der vorliegenden Form ab

Die Interessenvertretung hält fest, dass sie den Etappenplan in der vorliegenden Form ablehnt. Dies ist das Ergebnis von mehrmonatigen Beratungen.

Die Begründung lautet im Volltext:

Der Etappenplan wird von der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in der vorliegenden Form abgelehnt. Denn er widerspricht den Grundsätzen der Nicht-Diskriminierung und würde zusätzlich ein sehr schlechtes Bild auf die Bemühungen des Landes Wien werfen.

Begründet wird dies in erster Linie mit den unverständlichen und unzumutbar langen Übergangsfristen von bis zu 30 Jahren, die Gegenstand des Planes sind. Die Interessensvertretung kann darin nicht ein ernsthaftes Bemühen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in einer angemessenen Frist erkennen.

Weiters ist der Umfang der erfassten Gebäudeanlagen im Etappenplan – abgesehen von den Amtsgebäuden – unzureichend und entspricht anscheinend nur teilweise dem im Gesetz erwähnten Geltungsbereich.

Dazu kommt, dass die mündliche Zusage einer Umsetzung der Barrierefreiheit auf dem Niveau der OIB-Richtlinie 4 ebenso unzureichend ist und die Mitarbeit der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in der Erarbeitung des Etappenplanes augenscheinlich ohne entsprechende Rahmenbedingungen bleibt.

Der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen ist es absolut wichtig, dass ein Etappenplan mit Übergangsbestimmungen, angelehnt an den Fristen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes erstellt wird. Sehr, sehr wichtig und entscheidend ist für uns auch ein Überwachungsprozess des Etappenplanes, in dem auch die Umsetzung der Barrierefreiheit auf dem Niveau der ÖNORM B 1600 ff überwacht wird. Erinnert wird in diesem Zusammenhang auch an die Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention.

Dringende Überarbeitung notwendig

Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen empfiehlt daher dringend eine Überarbeitung des vorgelegten Planes mit dem Ziel, einerseits erheblich kürzere Übergangsfristen festzuschreiben und andererseits ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, das die Möglichkeiten der Bezirke nicht überfordert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf ähnliche Vereinbarungen (Beispiel Schulen).

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