Lebenshilfe NÖ zur Änderung des Mindestsicherungsgesetzes

Die Lebenshilfe NÖ sieht mit Besorgnis, dass diese Änderungsvorschläge, die großen Einfluss auf das Leben von Menschen mit Behinderung in Niederösterreich haben, an die vertretenden Organisationen nicht kommuniziert wurden und dass möglicherweise damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes unterlaufen werden soll.

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Die Lebenshilfe NÖ erlaubt sich zu den beabsichtigten Änderungen des NÖ Mindestsicherungsgesetzes Stellung zu nehmen und schließt sich der Stellungnahme des VertretungsNetz vollinhaltlich an.

Im Artikel 4 Abs. 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist festgehalten, dass sämtliche öffentliche Stellen verpflichtet sind, bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderungen betreffen, mit diesen und den sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen zu führen haben und diese aktiv einzubeziehen sind.

Wir weisen darauf hin, dass gerade Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oft nicht erwerbsfähig sind bzw. nur sehr schwer Arbeit am ersten Arbeitsmarkt finden, und keines oder ein sehr geringes Einkommen beziehen und daher auf Ausgleichszahlungen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung angewiesen sind.

Wenn der Aufwand für Wohnen daraus nicht mehr gänzlich gedeckt wird, dann wird gerade dieser Personenkreis nicht mehr selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben können und damit werden diese Menschen wieder in institutionelles Wohnen gedrängt werden.

Die Lebenshilfe NÖ steht daher dieser Änderung ablehnend gegenüber und weist darauf hin, dass diese Entwicklung im eklatanten Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention steht.

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