Stellungnahme zum vierten Staatenbericht Österreichs

Österreich hat den Vereinten Nationen regelmäßig über die getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus ratifizierten Übereinkommen zu berichten.

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Der UN Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Committee on Economic, Social and Cultural Rights) evaluiert in diesem Zusammenhang am 20. November 2013 den vierten Staatenbericht Österreichs zur Umsetzung des UN Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR).

Als Nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI) nimmt die Volksanwaltschaft die Gelegenheit wahr, zur Frage, ob und wie Österreich seinen Verpflichtungen aus diesem internationalen Menschenrechtsvertrag bisher nachgekommen ist, Stellung zu nehmen.

In Österreich stehen soziale Menschenrechte im Großen und Ganzen nicht im Verfassungsrang. Im Hinblick auf die Gleichstellung sozialer Menschenrechte mit zivilen und politischen Menschenrechten befürwortet die Volksanwaltschaft die Aufnahme sozialer Menschenrechte in die Verfassung. In diesem Zusammenhang spricht sie sich auch für die Unterzeichnung und Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem die Möglichkeit eines Beschwerdeverfahrens für Einzelpersonen oder Personen normiert ist, aus.

In ihrer Stellungnahme an den UN Ausschuss widmet sich die Volksanwaltschaft Bereichen wie der bedarfsorientierten Mindestsicherung, der Situation von Menschen mit Behinderungen, jugendwohlfahrtlichen Maßnahmen, aber auch dem Thema Schulen und dem öffentlichen und privaten Rundfunk. Die Volksanwaltschaft berichtet dabei aus ihren Erfahrungen als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) und legt die Ergebnisse der Besuche ihrer Kommissionen und anschließender Prüfverfahren dar.

Wie auch in öffentlichen Berichten weist die Volkanwaltschaft etwa auf das Problem der oftmals mangelnden Freiheit bei der Wohnversorgung für Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen oder Kinder und Jugendlichen hin. So ist beispielsweise die Unterbringung jüngerer psychisch kranker und/oder mehrfach behinderter Menschen in Alten- und Pflegewohnheimen für die Volksanwaltschaft nicht akzeptabel.

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