Stellungnahme zur Vorgangsweise des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte

Stellungnahme abgegeben

Stellungnahme der der RepräsentantInnen der wiener Integrationskonferenz für das Kuratorium und Präsidium des Wiener Integrationsfonds zur Vorgangsweise des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte (BIM) bei der Erarbeitung eines Entwurfes für ein Antidiskriminierungsgesetz:

Am Mittwoch, 7. Juni 2000 hat in den Räumlichkeiten der Universität Wien ein Roundtable zum Entwurf für ein österreichisches Antidiskriminierungsgesetz stattgefunden. Die Erarbeitung dieses Entwurfes wurde maßgeblich durch Förderungen des Wiener Integrationsfonds ermöglicht.

Parallel zur Ausarbeitung des Entwurfes durch Mag. Dieter Schindlauer im BIM hat sich im unmittelbaren Anschluss an die erste Integrationskonferenz im November 1999 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet, die sich über mehrere Monate mit der Problematik eines Antidiskriminierungsgesetzes anhand des Entwurfes des BIM auseinandergesetzt hat.

Diese Arbeitsgruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass die Konzeption des vom BIM angedachten Entwurfes mit den politischen Bemühungen der MigrantInnen um Gleichbehandlung unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse nicht zu vereinbaren ist. Mehrmals wurden diese Bedenken gegenüber Mag. Schindlauer artikuliert. Sie wurden jedoch nicht berücksichtigt.

Vielmehr wurden die VertreterInnen der Integrationskonferenz auf den Roundtable vertröstet.

Bei dieser ganztägigen Veranstaltung am 7. Juni musste aufgrund der heftigen Kritik seitens der Behindertenorganisationen, die ähnliche Bedenken gegen den Entwurf vorbrachten, ad hoc ein Arbeitskreis zu Grundsatzfragen rund um ein Antidiskriminierungsgesetz eingerichtet werden.

Dieser Arbeitskreis kam zu der Ansicht, dass der bestehende Entwurf allenfalls Teil eines umfassenderen Antidiskriminierungspakets sein könne und in dieses Paket – gemeinsam mit einer umfassenden Antidiskriminierungs-Verfassungsbestimmung – eingearbeitet werden müsse. Dennoch beharrte der Leiter des BIM, Prof. Hannes Tretter am Schluss der Veranstaltung auf der Konzeption des vorliegenden Entwurfes und zeigte unter Berufung auf die Freiheit der Wissenschaft keinerlei Bereitschaft, die Konzeption in Frage zu stellen.

Da es sich um bei diesem Entwurf um eine sehr sensible Materie handelt, welche die Lebensbedingungen von MigrantInnen in diesem Land maßgeblich betrifft, ist der Rückzug des BIM in den Elfenbeiturm der Wissenschaft und die mangelnde Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den Betroffenen in höchstem Maße bedauerlich. Die vom Wiener Integrationsfonds finanzierte Arbeit wird dadurch für die Organisationen der MigrantInnen entwertet.

Die RepräsentantInnen der Wiener Integrationskonferenz für das Kuratorium und Präsidium des Wiener Integrationsfonds werden daher darauf hinwirken, dass das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte keine Folgeaufträge, die sich in nächster Zeit aus der Notwendigkeit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie gegen Rassismus ergeben könnten, seitens des Wiener Integrationsfonds erhalten wird.

Dr. Di-Tutu Bukasa
Für die RepräsentantInnen der Wiener Integrationskonferenz für das Kuratorium und Präsidium des Wiener Integrationsfonds

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