„Sterbehilfe“ – Ein Update

Es hat sich in der letzten Zeit so einiges getan in Sachen „Sterbehilfe“. Aufhorchen ließen etwa internationale Schlagzeilen über neue Entwicklungen in Belgien und den Niederlanden.

Herzschlag
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Andererseits gab es aber auch von der Öffentlichkeit weniger wahrgenommene Vorgänge und Diskussionen  in Österreich. Und schließlich zeigt auch ein kurzer Blick in die Schweiz, dass „aktive Sterbehilfe“ alles andere als eine Randerscheinung ist.

Belgien: Erster Fall „von aktiver Sterbehilfe“ für einen minderjährigen Jugendlichen

In Belgien gibt es bereits seit dem Jahr 2002 ein Sterbehilfe-Gesetz für todkranke, aber auch chronisch schwer kranke Menschen, die „anhaltend, unerträglich und unlinderbar“ leiden. Seit 2014 ist die aktive Sterbehilfe auch bei Minderjährigen (mit Zustimmung der Eltern) legal.

Im September 2016 starb nun ein 17jähriger Jugendlicher auf diesem Weg. Details zur Erkrankung und zu den Lebensumständen des Jugendlichen wurden nicht veröffentlicht. Belgien ist das einzige Land weltweit, dass bei der „aktiven Sterbehilfe“ keine Altersbeschränkung hat.

Proteste kamen in erster Linie vom Vatikan bzw. der katholischen Kirche. So zeigte sich in Österreich Kardinal Christoph Schönborn in seiner „Heute“-Kolumne „erschüttert“ und fragt zurecht : „Wo blieben die Proteste? Was kommt als Nächstes? Das Töten von Behinderten? Wird das bald zur Normalität in Europa?“

Auch Eugen Brysch (Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz) äußerte sich in der Sächsischen Zeitung folgendermaßen: „Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun“ und: „Damit verlässt der Beneluxstaat die menschenrechtlichen Standards der EU. Aber die europäischen Institutionen schweigen.“

Alternative Antworten zu „Tötung auf Verlangen“ und „assistiertem Suizid“ auch bei extremen Schmerzen und scheinbar unbeherrschbaren Symptomen findet die Palliativmedizin. Das Buch „Leben bis zuletzt“ von Sven Gottschling (Zentrum für Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie am Uniklinikum des Saarlands) bzw. ein Artikel über die Arbeit des Arztes in der „Welt“ geben Einblicke.

Niederlande: Sterbehilfe für alte Menschen?

Brandaktuell sind die Medienberichte über das Vorhaben der niederländischen Regierung, aktive Sterbehilfe auch für alte Menschen – man beachte: auch ohne Vorliegen einer schweren Erkrankung – zu ermöglichen. So berichtet etwa N-TV: „Auch ohne eine schwere Krankheit könnten Menschen ‚unerträglich und aussichtslos leiden‘, erklärte die Regierung in Den Haag.“

 „Dutchnews“ schreibt dazu: „People who feel their ‘life has been completed’ should get the legal right to die with the help of a specialist care worker, health minister Edith Schippers and justice minister Ard van de Steur have told MPs in a briefing.“ Strenge Kriterien, eine gründliche Überprüfung und entsprechende Rahmenbedingungen sollen Missbräuche ausschließen.

Es soll ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet und in der Gesellschaft breit diskutiert werden. Alte Menschen, die den Wunsch äußern, sterben zu wollen und dies „gut“ überlegt hätten, könnten z.B. eine „Pille“ von ihrem Hausarzt verschrieben bekommen.

 In den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe seit 2002 legal. Auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr.

Österreich: Entkriminalisierung des assistierten Suizids?

Über die Arbeit der Parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ (2014/2015) hat BIZEPS wiederholt berichtet. Die Empfehlungen der Kommission, allen voran der Ausbau im Palliativbereich, wurden bis dato mehr ignoriert als weiterverfolgt.

Stattdessen wurde eine Petition an das Parlament gerichtet, und zwar unter dem Titel „Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der Entkriminalisierung von assistiertem Suizid“. Anhand eines tragischen Einzelschicksals hat Wolfgang Obermüller (Mitglied des Vereins DIGNITAS) diese Petition über die NEOS eingebracht. Die Parlamentskorrespondenz hat dazu mehrmals kurz informiert.

Der Petitionsausschuss hat vom Justizministerium und Gesundheitsministerium Stellungnahmen eingefordert. Diese fallen zurückhaltend aus. Im Petitionsausschuss wurde nach weiterer Diskussion beschlossen, die Causa an den parlamentarischen Justiz-Ausschuss zuzuweisen. In der Parlamentskorrespondenz vom 12. 10. 2016 wird die Kritik von Wolfgang Gerstl (ÖVP) wiedergegeben: „Für eine Gesetzesänderung sieht er keinen Bedarf. Anhand aktueller Zahlen aus den Niederlanden, wo Töten auf Verlangen erlaubt ist, warnte er vor Fehlentwicklungen. Dort würden täglich durchschnittlich 14 Personen mit fremder Hilfe getötet.“

In der juristischen Fachwelt geht die Auseinandersetzung freilich weiter. Die Zeitschrift „Recht der Medizin“ hat im Frühjahr 2016 einen ausführlichen Artikel von Dr. Alois Birklbauer unter dem Titel „Die Kriminalisierung des assistierten Suizids (§ 78 StGB): Eine (un)notwendige Strafbestimmung zum Schutz des Lebens?“ veröffentlicht.

Schweiz: Besorgniserregender Boom

Unter dem Titel „Sterbehilfe – eine problematische Erfolgsgeschichte“ informiert „Der Bund“ über aktuelle Zahlen und Trends. Im Jahr 2014 haben 742 Menschen Sterbehilfe in Anspruch genommen. Die Sterbeorganisation „Exit“ hat an die 100.000 Mitglieder und nimmt eine entsprechend hohe Summe an Mitgliedsbeiträgen ein. Sterbehilfe können auch Menschen mit psychischen Erkrankungen in Anspruch nehmen.

Der Autor, Daniel Foppa, kritisiert: „Gerade die Sterbebegleitung depressiver Menschen ist problematisch, kann doch der Sterbewunsch bei einer psychischen Erkrankung temporär sein.“ Auch in der Schweiz läuft eine Diskussion über mögliche Sterbehilfe für alte, „lebensmüde“ Menschen.

Der Suizid entwickelt sich immer mehr von einer Ausnahme zur überlegenswerten Option. Es ist ein längerfristiger Prozess, der aber immer problematischere Züge annimmt.

Daniel Foppa spricht schließlich noch von einem „subtilen Druck“ auf alte und kranke Menschen in unserer Leistungsgesellschaft. „Und der wird zunehmen, je stärker die Pflegekosten steigen, die Rationierungsdiskussionen zunehmen und die Sterbehilfe zur Normalität wird.“

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10 Kommentare

  • @Marianne Karner:

    „Einen sozialen Druck durch Angehörige und/oder Gesellschaft gibt es definitiv (wahrscheinlich schon seit Anbeginn des „modernen“ Menschen). Alte Menschen, die auf Pflege und Hilfe von der Familie angewiesen sind, äußern oft, dass sie z.B. „nicht zur Last fallen“ möchten.“

    Abgesehen davon, dass es sich um anekdotische Evidenz handelt: Auch der Wunsch, anderen nicht zur Last zu fallen, muss nicht das Ergebnis eines sozialen Drucks sein. Selbst der Wunsch, das Erbe der Kinder nicht für ein paar wertlose Jahre im Pflegeheim zu opfern, kann eine rationale Entscheidung sein. Auf die der Betroffene selbstverständlich ein Recht hat, denn es ist sowohl sein Geld als auch sein Leben.

    „Es kann nach Österreichischem Recht jeder Mensch ärztliche Behandlungen ablehnen.“

    Abgesehen davon, dass auch das nicht immer selbstverständlich war, sondern gegen Menschen mit Ihrer Gesinnung durchgesetzt werden musste: Die Verweigerung einer Behandlung führt nicht in allen Fällen zu einem leidfreien Ende. Andernfalls wäre die Debatte um Sterbehilfe obsolet. In vielen Fällen müssen Menschen auch ohne Behandlung noch monatelang leiden. Wer als Tetraplegiker oder als Alzheimerpatient nicht weiterleben möchte, dem ist durch passive Sterbehilfe überhaupt nicht geholfen.

    Und natürlich betreibt die Gesellschaft einen Lebenszwang, wenn sie alle Mittel zu einem sicheren Freitod unter Verschluss hält und Menschen, die es auf eigene Faust versuchen, in die Psychiatrie steckt.

    „Ja, ich persönlich habe durch meine Erkrankung und Behinderung – auch – Bereicherungen erlebt. “

    Dann müssten Sie eigentlich wünschen, noch zusätzliche Behinderungen zu erwerben, um noch mehr bereichert zu werden. Aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass das der Fall ist. Ich vermute, dass die Aussicht auf einen schweren Hirnschaden oder ein Leben ohne Augenlicht auch für Sie eine Katastrophe wäre, und Sie vieles tun würden, um diese „Bereicherung“ abzuwenden. Und deshalb erscheint mir auch die Verklärung Ihrer jetzigen Behinderung eher als eine Art post purchase rationalisation.

    Man stelle sich vor, es gäbe eine Therapie, die jede Behinderung vollständig heilen könnte. Wie viele Betroffene würden freiwillig darauf verzichten und es vorziehen behindert zu bleiben?

    „Letztendlich steht es jedem Menschen frei, sich selbst zu töten. Mir steht es fern, über einzelne Schicksale ein Urteil zu fällen. Die Frage ist nur, ob der Staat einen „assistierten Suizid“ per Gesetz als wählbare Option zulassen und unterstützen möchte.“

    Zu sagen, dass jeder Mensch sich selbst töten kann, ist genauso zynisch, als würde man Ärzten die Abtreibung verbieten, aber es jeder Frau überlassen, selbst einen Versuch mit der Stricknadel zu machen.

    Außerdem: Wenn eine Handlung legitim ist, dann ist es eine Sache der Logik, dass auch die Unterstützung bei dieser Handlung kein Unrecht sein kann. Wenn ich das Recht habe, mein Leben zu beenden, wie kann es dann sein, dass ein anderer kriminell wird, wenn er mir bei der Ausübung meines Rechts Hilfe leistet?

  • Selbstbestimmt leben bis zum Schluss. Das wäre MIR genug.

    Ich finde auch, dass wir uns in der SL-Bewegung DAHIN gezogen fühlen sollten und nicht zu einem straffrei zu stellenden „assistierten Suizid“ durch Organisationen oder Angehörige. Setzen wir uns mit einer Selbstverständlichkeit für eine ausreichende Assistenz zum Leben ein, dann würden sich bei vielen so manche Fragen/Ansichten gar nicht stellen.

  • Es ist ungeheuer, daß auf einer website einer selbstbestimmt-leben gruppe wie bizeps in den kommentaren zur sterbehilfe die abgedroschensten argumente pro sterbehilfe in der mehrheit sind. neu ist auch der aggressive, beleidigende ton, in dem die herrschaften von der tötungsfraktion ihre positionen vorbringen. der allgemeine rechtsruck der gesellschaft, der in vielen fragen ein ruck ins rechtsextreme, faschistoide ist, bricht sich hier bahn.
    liebe freunde, warm anziehen und weiterkämpfen, die potentiellen mörder sind unter uns. das waren sie (vielleicht) immer schon, doch jetzt wagen sie sich aus ihren löchern. marianne karner sei für ihre fachkenntnis, ihren einsatz und ihren mut gedankt. außerdem kann sie schreiben, was bei den meisten tötungsgeiferen nicht der fall ist.

  • Und diese Verklärungskunst finde ich beachtlich. Natürlich lernt man als MmB viele, nein eigentlich wenige, Menschen kennen, die man andernfalls nicht kennengelernt hätte und macht andere Erfahrungen. Da wird leider gerne unter den tisch fallen lassen, dass man auch vieles Erlebt, das man nicht erleben wollte und lernt Menschen kennen, die man nicht kennenlernen wollte. Und wenn man Pech hat, ist man gerade auf diese angewiesen.
    Oder braucht man wirklich Diskriminierungserfahrungen, schwache Persönlichkeiten, die sich mit Behinderten abgeben, um sich stark zu fühlen o.ä.? Ich brauche das nicht.


    Sicher lässt sich mit einer Behinderung leben. Dennoch: Wie leben die meisten mit schweren, sichtbaren Behinderungen verglichen mit Nichtbehinderten? Ich fürchte, sie schneiden in allen Bereichen viel schlechter ab, auch in Gesellschaften mit vergleichsweise behindertenfreundlichen Gesetzen.

  • @Thomas Friedrich

    ad) „sozialer Druck“:
    Einen sozialen Druck durch Angehörige und/oder Gesellschaft gibt es definitiv (wahrscheinlich schon seit Anbeginn des „modernen“ Menschen). Alte Menschen, die auf Pflege und Hilfe von der Familie angewiesen sind, äußern oft, dass sie z.B. „nicht zur Last fallen“ möchten.
    Andererseits sind da Neid, Gier und Streitigkeiten, die dann auch noch nach dem Tod des Betroffenen weitergeführt werden.
    „Hier trägst du mit“ lautete ein Slogan aus ganz dunklen Zeiten.

    ad) „Zwang“:
    Es kann nach Österreichischem Recht jeder Mensch ärztliche Behandlungen ablehnen.
    Weiters steht es jedem frei, eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einzurichten. Allerdings sollte man sich die Vor- und die Nachteile gut überlegen bzw. sich entsprechend beraten lassen.

    ad) „Bereicherung“:
    Ja, ich persönlich habe durch meine Erkrankung und Behinderung – auch – Bereicherungen erlebt. Man erfährt das Leben aus einer anderen Perspektive. Werte und Prioritäten können sich ändern. Ich habe Menschen kennengelernt, denen ich sonst nicht begegnet wäre. Ich möchte viele Erfahrungen, seit dem ich erkrankt bin, nicht missen. Ich habe gelernt, mit dieser Herausforderung zu leben.
    Und ich stehe mit dieser „Bereicherung“ nicht alleine da. Ich habe einige behinderte und kranke Menschen kennengelernt, die das ebenfalls so formuliert haben.

    ad) „die ‚selbstbestimmte‘ Selbsttötung“
    Letztendlich steht es jedem Menschen frei, sich selbst zu töten. Mir steht es fern, über einzelne Schicksale ein Urteil zu fällen. Die Frage ist nur, ob der Staat einen „assistierten Suizid“ per Gesetz als wählbare Option zulassen und unterstützen möchte. Wenn einmal die Tür dazu geöffnet wird, gibt es kein Halten mehr. Vgl. z.B. Niederlande, wo nun bereits geplant wird, dass alte, „gesunde“ Menschen Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.

    Ihre sonstigen Äußerungen sind niveaulose persönliche Angriffe bzw. haltlose Behauptungen.

    Zumindest mein Leben ist nicht „durch Krankheit oder Behinderung ungenießbar“ (wie Sie es verachtend ausdrücken), sondern teilweise durch Diskriminierungen & Co.

  • @Yasemin:

    Die zum Teil schweren Folgeschäden als Folge missglückter Suizidversuche werden von den Gegnern der Selbstbestimmung vermutlich sogar mit einer grimmigen Befriedigung aufgenommen. Eine schöne Abschreckung für jeden, der es versuchen sollte!

    Wobei das Leben mit schwerster Krankheit und Behinderung nach Meinung von Frau Karner ja immer noch genauso wundervoll ist, sodass jemand, der einen Suizidversuch mit Gehirnschäden oder Querschnittslähmung überlebt, anschließend gar nicht schlechter dran sein dürfte als vorher. Vielleicht ist er anschließend sogar „bereichert“ und „anders begabt“.

    Aber Spaß beiseite. Ich hoffe einfach, dass die Bevormundung beim Thema Suizid auf lange Sicht genauso zusammenbrechen wird wie beim Thema Sexualität und Schwangerschaft. Jeder Mensch gehört sich selbst und darf selbst entscheiden, wann sein Leben endet. Wenn wir schon nicht gefragt werden, ob wir dieses Leben überhaupt wollen, dann sollten wir es zumindest wieder verlassen können, wenn es durch Krankheit oder Behinderung ungenießbar geworden ist.

    • @ Mag. Marianne Karner: Welches Problem haben Sie damit, dass sich gesunde Menschen, ob alt oder jung, beim Sterben helfen lassen? Tote können kein zukünftiges Glück vermissen.
      Es klingt so, als ob die Niederlande nun noch schlimmer würde. Bei Kranken und Behinderten war es dann wohl weniger schlimm? Genau diesen Denkansatz finde ich an den aktuellen Lösungen mindestens interessant, da gerade durch die strenge Selektion impliziert wird, es gäbe eine objektiv feststellbare Unzumutbarkeit. Der Behinderte hat einen Grund, der gesunde nicht?
      Wenn man tatsächlich der Meinung wäre, dass behindertes und nicht behindertes Leben gleich schlimm sein können, was meine Position ist, müsste man beiden auch Sterbehilfe zugestehen.


      Das Slippery-Slope-Argument ist eigentlich keines. Für die Befürworter gibt es das nicht und für die radikalen Gegner kann es das nicht geben.
      Wenn man Sterbehilfe und A. Suizid Grundsätzlich ablehnt,, ist schlecht Kirschen Essen mit dem Slippery-Slope-Argument, weil nicht anwendbar. Es kann dann keine schiefe Ebene geben. Dazu müsste man als höchsten Punkt dieser Ebene noch eine eher annehmbare aktive Sterbehilfe voraussetzen, auf die man freilich nur wegen unannehmbarer Folgen verzichtet. Täte man das, wäre man schon selbst auf dieser schiefen Ebene am abrutschen.


      @ Thomas Friedrich: Sehe ich auch so. Es muss reichen, dass jemand mündig ist.
      Dieses Gejammer über Suizidalität und Depression kann ich nicht mehr lesen. Viel mehr würde es mich interessieren, wie Forscher auf ihre Zahlen von den 70 % bis 90 % depressiven gekommen sind, also die Unterscheidungskriterien für depressive und nichtdepressive Suizidale. Wer Krebs im Endstadium hatte, wurde wohl nicht als depressiv eingestuft, der 20jährige mit Liebeskummer sicher. So stelle ich mir die aussagekräftigen Umfragen vor.
      Die Psychiatrie ist bekannt für ihre zahlreichen Nobellpreisträger und wissenschaftliche Ernsthaftigkeit.

  • @ Thomas Friedrich: Vielen SH-Gegnern reicht es ja, sich selbst töten zu können. Statistisch ist nur höchstens jeder zehhnte erfolgreich. In allen anderen Gebieten würde man nach mindestens 3 Jahre Ausbildung für so einen verantwortungsvollen Job schreien. Nur der Sterbewillige soll sich im Ernstfall diesem Risiko aussetzen. Und bitte möglichst unegoistisch, das heißt Zug, Brücken o.ä. scheiden als Methode aus, weil andere involviert werden. Denn eine Waffe bekommt ja jeder und damit richtig umgehen können schon Kinder. In teilen Afrikas jedenfalls. Außerdem gibt es noch die hochwirksamen rezeptfreien Medikamente aus der Apotheke, bei Bedarf auch völlig natürlich und homöopathisch aus Uromas Kräutergarten. Bei letzteren gibt es im Überlebensfall, was zu 99,9 % der Fall sein wird, auch keine gefürchteten Nebenwirkungen wie bei der Schulmedizin.

  • Wir wissen, dass Frau Karner mit Selbstbestimmung nicht klarkommt. Wer nicht nach ihrer Pfeife tanzt, also das Leben auch mit schrecklichen Krankheiten und Behinderungen umarmt, ist Opfer eines sozialen Drucks und muss zum Weiterleben gezwungen werden.

    Diese Intoleranz und Leidensverherrlichung zeigt die Nähe von Teilen der Behindertenbewegung zu christlichen Fundamentalisten.

  • Erstens: In Ö wird diskutiert, das heißt: Es passiert nichts. Alles bleibt beim Alten.
    Zweitens: Was spricht bitte gegen den Sterbewunsch Sterbewilliger? Schon klar, dass diese heute sofort als depressiv gebrandmarkt werden. Sie erfüllen sicher auch andere Kriterien dieser Erkrankung wie Freudlosigkeit, Mangel an Interessen – und das schon seit Wochen. Da sieht man eben die schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Depression. Ein Sterbewilliger müsste eigentlich voll im Leben stehen, von früh bis spät wie ein Flummi auf Extasy durch die Gegend hüpfen und sich dabei mindestens einmal einen runterholen.

    Der wirkliche Irrsinn hat ja erst damit begonnen, dass irgendwer gewusst haben will, wer aussichtslos leide. Konsequenter wäre, jedem Erwachsenen freizustellen, was er mit seinem Leben macht. Und wenn dieser Kerngesund sterben will mit fachkundiger Hilfe, sollte er das können.