Der Standard: Sterbekarenz als Antwort auf Sterbehilfe Rechtsanspruch auf Karenz
Wie „Der Standard“ berichtet nimmt die Einführung einer Sterbekarenz für die Pflege von sterbenden Familienangehörigen konkrete Formen an. „Wirtschafts-und Arbeitsminister Martin Bartenstein präsentierte am Freitag einen entsprechenden Gesetzesentwurf. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Juli 2002. Die Eckpunkte: Die Arbeitnehmer sollen einen Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Sterbekarenz haben, sie sollen weiter kranken- und pensionsversichert sein und einen Kündigungsschutz haben, erläuterte Bartenstein. Die Sterbekarenz versteht der Minister als Antwort auf das holländische Modell der Sterbehilfe. Alle Arbeitnehmer sollen demnach einen Rechtsanspruch auf eine Voll-oder Teilzeitkarenz haben. Grundsätzlich besteht der Anspruch für drei Monate, soll aber bei Bedarf „problemlos“ um weitere drei Monate verlängert werden können.“, schreibt „Der Standard“ weiter.