47. Woche 2025 – Eingang zur Interspar Filiale
Dieses Foto des einzigen barrierefreien Eingangs beim INTERSPAR Meidling Niederhofstraße, der durch Fahrräder verstellt ist, steht stellvertretend für die vielen …
Würden Sie Zustände wie vor 20 Jahren akzeptieren?
Die Steuerreform 2009 hat am Dienstag den Ministerrat passiert – aber all jene Punkte, die zu einer finanziellen Besserstellung von Menschen mit Behinderungen geführt hätten, wurden übergangen. Szenenwechsel: Gleichzeitig weist der aktuelle Behindertenbericht auf die massiv steigende Armutsgefahr bei Menschen mit Behinderungen in Österreich hin.
Die wichtigsten Punkte im Detail: Die ÖAR weist einmal mehr darauf hin, dass die steuerlichen Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen schon seit 20 Jahren nicht mehr valorisiert worden sind. So sind zum Beispiel der Freibetrag für erhöhten Aufwand durch Behinderung oder der Pauschalbetrag für PKW-Kosten seit 1987 gleich geblieben. Eine jährliche Valorisierung, zumindest in der Höhe der Inflationsrate, wäre das Gebot der Stunde.
Menschen mit Behinderung sind häufig in ihrer Mobilität sehr eingeschränkt. Um am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ist für viele die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeuges unabdingbare Voraussetzung. Diesem Umstand, der eine wesentliche Voraussetzung für soziale und berufliche Inklusion von behinderten Menschen ist, wird in Form eines Steuerfreibetrages Rechnung getragen. Dieser Freibetrag wurde seit 20 Jahren nicht mehr erhöht. Was aber im Gegenzug teilweise horrend gestiegen ist, sind die Treibstoffpreisen oder Versicherungskosten. Eine Anpassung ist dringend vonnöten!
Besonders pikant ist angesichts der ständigen Entwertung des Pflegegeldes -um dessen jährliche Valorisierung die Behindertenverbände ja noch immer kämpfen – dass es auf bestimmte Freibeträge angerechnet wird. Hier fordert die ÖAR seit längerem wieder die Beseitigung dieses Zustandes, da diese Freibeträge behinderungsbedingte Mehraufwendungen (die keinesfalls mit pflegebedingten Mehraufwendungen gleichzusetzen sind!) pauschal abdecken sollen und somit einem anderen Zweck gewidmet sind.
Der letzte Punkt betrifft ganz massiv die Armutsfrage: Es gibt eine Vielzahl behinderter Personen, deren Einkommen so gering ist, dass sie keiner Steuerpflicht unterliegen. Sie haben daher nicht die Möglichkeit, behinderungsbedingte Mehraufwendungen geltend zu machen. Die Zuerkennung einer „Negativsteuer“ würde entsprechende Erleichterungen in der Lebensführung schaffen.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Dieses Foto des einzigen barrierefreien Eingangs beim INTERSPAR Meidling Niederhofstraße, der durch Fahrräder verstellt ist, steht stellvertretend für die vielen …