Steuerreform: Behinderte Menschen benachteiligt

Heute - am 11. März 2009 - beschließt der Nationalrat die Steuerreform. Ein Kommentar.

Formular des Finanzamtes
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Die Steuerreform ist durch die Nichtbeachtung der Anliegen behinderter Menschen gekennzeichnet. Denn: Es erfolgt keine Inflationsanpassung der Frei- und Pauschalbeträge für behinderte Menschen. Diese sind im Einkommensteuergesetz festgelegt und wurden seit 1988 – also seit 21 Jahren! – nicht mehr erhöht, obwohl der Verbraucherpreisindex in dieser Zeit um fast 60% gestiegen ist. Mag der monatliche KfZ-Freibetrag von 153 Euro für Menschen mit Mobilitätsbehinderung 1988 hoch gewesen sein, heute ist er dies nicht mehr. Oder können behinderte Menschen bei irgendeiner Tankstelle zum Benzinpreis von 1988 tanken?

Von vielen in der Steuerrefom enthaltenen „Entlastungen“ haben behinderte Menschen nichts, da sie am unteren Ende der Einkommensskala liegen. Die Einführung einer „Negativsteuer“ für diesen Personenkreis wäre sinnvoll, ist aber nicht vorgesehen. Auch die angekündigte Mindestsicherung soll nach letzten Meldungen aufgeschoben werden.

In all diesen Punkten wäre es an der Zeit schnell zu handeln, genauso schnell wie bei der Hilfe für Banken, deren Manager sich aus reiner Profitgier verspekuliert haben.

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