Steuerreform muss Menschen mit Behinderungen Erleichterungen bringen

Menschen mit Behinderungen sind besonders durch soziale Ausgrenzung und Armut betroffen.

Schild Finanzamt
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Die ÖAR hat eine Stellungnahme zum Bericht der Steuerreform-Kommission erstellt. Damit die Steuerreform Menschen mit Behinderungen zugutekommt, hat die ÖAR drei Kernforderungen formuliert.

  1. Die Einführung einer Negativsteuer für Personen, die nur ein geringes oder gar kein besteuerbares Einkommen haben, da für diese Personen die Abschreibung der Kosten als Außergewöhnliche Belastung oder die Freibeträge wenig bis gar keine Vorteile bringen.
  2. Die Anrechnung von Pflegegeld auf die Außergewöhnlichen Belastungen hat zu entfallen, da das Pflegegeld zum Teil andere Mehraufwendungen abdeckt als die steuerlichen Vergünstigungen. Darüber hinaus stellt das Pflegegeld nur einen minimalen Zuschuss zu den hohen Kosten dar, die Menschen mit Behinderungen behinderungsbedingt tragen müssen.
  3. Da Freibeträge für Menschen mit Behinderungen nach dem EStG seit deren Bestehen noch nie valorisiert wurden, fordert die ÖAR statt einer Absenkung der Freibeträge, die von der Kommission angeregt wurde, eine Anhebung der Freibeträge in einem Ausmaß, welches den erfolgten Wertverlust ausgleicht.

Österreich hat 2008 die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und sich damit verpflichtet, diesen soziale Teilhabe und Inklusion in der Gesellschaft zu ermöglichen.

„Der bereits bestehenden Armut und Armutsgefährdung der Menschen mit Behinderungen muss auch durch die Steuerreform entgegen gewirkt werden!“ hält ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget fest.

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