Unfallversicherung jetzt auch bei Beschäftigungstherapie
Mit einer Neuregelung im 2. Sozialversicherungsänderungsgesetz (2. SVÄG) werden nun auch Personen mit Behinderung in Beschäftigungstherapie in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen.
„Dadurch werden erstmalig rund 20.000 Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel in Tageswerkstätten tätig sind, unfallversichert“, zeigt sich Gesundheitsminister Alois Stöger über diese soziale Absicherung erfreut.
Betroffen davon sind Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keiner Erwerbstätigkeit mehr nachkommen können. Für sie gibt es die Möglichkeit einer Beschäftigungstherapie in speziellen Einrichtungen meist privater Vereine. Personen in Beschäftigungstherapie erhalten keinen Lohn, sondern ein Taschengeld, das unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
„Auch in der Beschäftigungstherapie und auf dem Weg zur jeweiligen Einrichtung kann ein Unfall passieren. Bisher war diese große Personengruppe in Fall eines Unfalls ohne Versicherungsschutz. Das hat nun ein Ende“, so Stöger.