Stöger: Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung vorantreiben

Nachhaltige Inklusion gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden

Alois Stöger
Sozialministerium

Die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen hat für Sozialminister Alois Stöger oberste Priorität.

„Im Sinne einer beruflichen Integration wurde schon vieles erreicht. Ich erinnere an die maßgeschneiderten Angebote des AMS und die Investitionen in zielgerichtete Maßnahmen des Sozialministeriumsservice in der Höhe von 182 Millionen Euro im Jahr 2016. Trotzdem bedarf es weiterhin großer Anstrengungen um die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu bekämpfen,“ erklärt der Sozialminister anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung.

Stöger nimmt Länder und Gemeinden in die Pflicht

Ein notwendiges Engagement, das Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen betrifft. Insbesondere nach den für Länder und Gemeinden so erfolgreichen Ergebnissen der Finanzausgleichsverhandlungen und den zusätzlichen 300 Millionen Euro jährlich für die Bereiche Gesundheit, Pflege und Soziales erwartet sich Stöger einen Entwicklungsschub in diese Richtung: „Mit dem zusätzlichen Geld erhoffe ich mir auch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise im Bereich der persönlichen Assistenz, zur Sicherstellung einer besseren, inklusiveren und selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderung. Dabei möchte ich ausdrücklich die Länder und Gemeinden in die Pflicht nehmen. Und ich hoffe, dass die zusätzlichen Mittel auch vorrangig für diese Personengruppe verwendet werden.“

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung

Der im Jahr 2012 beschlossene Nationale Aktionsplan Behinderung ist der Leitfaden der Bundesregierung zur nachhaltigen Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens. Die im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 verschriftlichte Strategie des „Disability Mainstreaming“ über alle Bereiche der Bundesregierung dient der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention in Österreich.

Der Aktionsplan enthält 250 Maßnahmen, die bis zum Jahresende 2020 umgesetzt werden sollen. „Das Sozialministerium hat jetzt die erste Zwischenbilanz für den NAP Behinderung über die Jahre 2012 bis 2015 vorgelegt.

Die Bilanz zeigt, dass von den 250 Maßnahmen bereits 58% umgesetzt wurden. Weitere 34% sind teilweise umgesetzt oder in der Vorbereitungsphase. Lediglich bei 8% der Maßnahmen gibt es noch keine Umsetzungsschritte. Zusätzlich enthält die Zwischenbilanz 15 neue Maßnahmen, von denen 13 bereits umgesetzt sind“, erläutert der Sozialminister.

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Ein Kommentar

  • Es wäre schön eine konkrete Liste mit den Maßnahmen und den erfüllten Arbeitsschritten zu bekommen.
    Prozentsätze klingen gut, transparente Fakten sind besser!