Stöger: Barrierefreiheit-Produktstandards als Chance für Unternehmen

EU-Unterausschuss macht im Richtlinienvorschlag Schwachstellen aus

Parlament
BIZEPS

Nationalstaatliche Bestimmungen sollen Unternehmen nicht behindern, ihre Produkte und Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Dieser Grundsatz des Binnenmarkts hat auch für den Bereich Barrierefreiheit zu gelten, geht es nach der Europäischen Kommission.

Ihren Richtlinienvorschlag, barrierefreie Produkte und Services durch einheitliche Anforderungen unionsweit leichter zugänglich machen, begrüßten heute im EU-Unterausschuss des Nationalrats am deutlichsten die Grünen: 80 Millionen Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen würden davon profitieren, meinte Bruno Rossmann ebenso wie Sozialminister Alois Stöger. Letzterer betonte zudem, europaweite Standards der Barrierefreiheit von Waren würden darauf spezialisierten heimischen Betrieben einen viel größeren Markt bieten. Vor allem aber sei der Vorschlag „im Interesse der Menschen mit Behinderung in Österreich“.

Derzeit gibt es der Kommission zufolge innerhalb der EU unterschiedliche Rechtsvorschriften. Hersteller und Dienstleister würden sich zum Teil nach nationalen, zum Teil nach internationalen Normen richten, die meist nicht aufeinander abgestimmt seien. Untermauert findet die Kommission ihren Vorschlag zur Behebung von Handelshemmnissen bei barrierefreien Produkten und Dienstleistungen nicht nur im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, sondern auch in der „Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020“.

Bedenken bei Aufwand und Kosten durch Richtlinie

Das Kommissionsziel, Menschen mit Behinderung in ihrer gesellschaftlichen Inklusion sowie bei Mobilität und Autonomie zu unterstützen, befürworteten grundsätzlich alle Fraktionen, Josef Muchitsch von der SPÖ warnte allerdings davor, wieder „Musterschüler“ sein zu wollen. Österreich dürfe mit einer übereilten Umsetzung der Vorschläge nicht Wettbewerbsnachteile für die eigene Wirtschaft verursachen. Bedenken äußerten auch ÖVP und Team Stronach in Bezug auf zusätzlichen Aufwand und Kosten; Angelika Winzig bezog sich dabei auf private Unternehmen, Gabriele Tamandl auf die öffentliche Hand.

Vor überschießender Marktüberwachung in diesem Bereich warnten die NEOS, wiewohl ihr Sprecher Gerald Loacker den Richtlinienvorschlag durchaus als verhältnismäßig bewertete, da er für kleine und mittelständische Unternehmen Ausnahmen ermögliche. In ihrem Entwurf empfiehlt die Kommission für Kleinstunternehmen weniger strenge Vorgaben zur Einhaltung der Vorschriften. Sozialminister Stöger hält für die Marktüberwachung keine eigenen Behörden für notwendig, die jeweils zuständigen Stellen sollten die Aufgaben in ihrem Bereich übernehmen.

Klar gegen die Initiative argumentiert die FPÖ. Die Richtlinie bringe „eine Menge zusätzlicher Bürokratie und Überwachung“, und außerdem bestehe in diesem Feld kein Änderungsbedarf, befand Johannes Hübner. Schwachstellen anderer Art machen die Grünen im Vorschlag aus. In Vertretung seiner Fraktionskollegin Helene Jarmer nannte Rossmann etwa unzureichende Regelungen für den barrierefreien Zugang zur Euro-Notrufnummer 112, die nur als Sprachtelefonie konzipiert ist.

Bundesminister Stöger sicherte zu, sich hier für eine vermehrte Sensibilisierung einzusetzen. Generell appellierte er, die vorgeschlagenen Regelungen nicht nur als Belastung für die Wirtschaft zu sehen. Ein einheitliches Zertifizierungssystem im europäischen Markt unterstütze Unternehmen im Vertrieb, zudem könne man von einer Kostenhalbierung ausgehen, wenn die Produktion für verschiedene Länder nach einheitlichen Standards erfolgt.

Barrierefreiheit-Zertifikat soll Grenzen überwinden helfen

Gemäß Richtlinienvorschlag soll durch das Anbringen des CE-Zeichens deutlich werden, dass Produkte die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen (EU-Konformitätserklärung). Die Hersteller hätten dafür Verantwortung zu übernehmen. Eine behördliche Bewilligung ist nicht erforderlich, die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahrens bleibt in der Eigenverantwortung des Produktherstellers.

Allerdings sind Kontrollmöglichkeiten durch die staatlichen Marktüberwachungsbehörden vorgesehen. Alle Wirtschaftstreibenden, die Teil der Liefer- und Vertriebskette sind, müssen die entsprechenden Garantien übernehmen (auch Händler und Importeure).

Die geplanten Bestimmungen umfassen Geldautomaten, Ticket- und Check-in-Automaten, Bankdienstleistungen, Computer (Hard- und Software), Telefone, Smartphones, Telefondienste, Fernsehgeräte im Zusammenhang mit digitalen Fernsehdiensten, Audiovisuelle Mediendienste, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Luft-, Bus-, Schienen- und Wasser-Personenverkehr, Elektronische Bücher (E-Books) und der Elektronische Handel (E-Commerce).

Die Richtlinie enthält eine einheitliche EU-Definition und einen Umsetzungsrahmen für die diesbezüglichen Anforderungen an die Produkte und Dienstleistungen, schreibt aber nicht im Einzelnen vor, wie die Pflicht, ein Produkt oder eine Dienstleitung barrierefrei entsprechend den Anforderungen zu gestalten, in der Praxis zu erfüllen ist.

Auch im Rahmen der EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge sollen die gleichen Barrierefreiheitsanforderungen gelten. Die Niederlande als aktueller EU-Vorsitz haben laut Stöger die Verhandlungen vorangetrieben, vom nächsten Vorsitzland, der Slowakei, sei allerdings weniger Einsatz für die Richtlinie zu erwarten. Mit einer Fertigstellung des Legislativvorschlags zur einheitlichen Barrierefreiheit-Kennzeichnung rechnet er daher frühestens 2017.

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3 Kommentare

  • Bitte nenne nicht :SprAchtelefon“.bzw. „SprAchtelefonie“ Stattdessen gebrauche richtiger „SprEchtelefon“ oder „Stimmtelefon“ oder viel besser „Audiotelefon“. Sprache und Sprechen sind keine und darf nicht als Synonymen benutzt werden. Der Begriff „Sprache“ umfasst auch Gebärdensprachen und andere Sprachen, die nicht mit dem Mund gesprochen werden, wie Programmiersprachen.

    Das Gegenteil von Sprechtelefon ist Videotelefon oder Bildtelefon.

    Hartmut

    • Danke für den Hinweis, aber der Text ist nicht von uns, sondern von der Rathauskorrespondenz geschrieben. Den können wir nicht ändern.

    • Der Hinweis ist an alle gerichtet. Besonders die schon Aufgeklaerten im BIZEPs sollen auch ueber den Audismus in deutscher Sprache informiert werden. Aehnlich dem Streben nach Sprachreform der Feministen gibt es eine Reihe von Ausdruecken, die taube Menschen gesellschaftlich diskrimieren und bereinigt werden sollen. Schlampiger Gebraauch von ‚Sprache‘ ist darunter. Ein anderes Beis[iel ist wie das Wort mit ‚Lautsprache‘ gleichgesetzt wird statt praezis ‚Deutsch‘ im deutschsprachigen Raum. Taube Menschen werden daher als ’sprachlos‘ gekennzeichnet, was ganz falsch und sogar unwahr ist, aber trotzdem von Mediziner und Paedagogen oft gebraucht.