Nationalrat beschließt einstimmig gesetzliche Rentenleistung von 300 Euro monatlich
Der Nationalrat hat gestern einstimmig die Initiative von Sozialminister Alois Stöger beschlossen, durch die Opfer von Gewalt in Heimen und Pflegefamilien eine zusätzliche finanzielle Entschädigung und damit Anerkennung für das ihnen zugefügte Leid erhalten. Das Heimopferrentengesetz sieht eine zusätzliche monatliche Rente von 300 Euro für alle ehemaligen Heim- und Pflegekinder vor, die gequält oder vernachlässigt wurden.
„Das Wegschauen von damals können wir heute nicht mehr gutmachen. Mit der Rente für Heimopfer setzen wir aber einen weiteren Schritt, um der staatlichen Verantwortung gegenüber Missbrauchsopfern gerecht zu werden“, so Stöger. Der Sozialminister hofft überdies, dass solche Gesetze nie wieder gebraucht werden.
Der Bezug der Rentenleistung startet mit dem Zeitpunkt, ab dem eine Pension bezogen wird, beziehungsweise mit dem Erreichen des Pensionsalters. Die Abwicklung erfolgt über die Pensionsversicherungsträger oder das Sozialministeriumservice. Die zusätzlich Rentenleistung gilt brutto für netto und wird auch nicht auf sonstige Leistungen wie beispielsweise die Mindestsicherung angerechnet.
Das Gesetz tritt mit Juli 2017 in Kraft. Bislang haben die Heimträger die rund 7.000 Betroffenen mit insgesamt über 80 Millionen Euro entschädigt. Für das Jahr 2017 betragen die Gesamtkosten der Rentenleistung für Heimopfer rund 3 Millionen Euro, danach durchschnittlich 9 Millionen Euro jährlich.