Stöger: StVO-Novelle schafft Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung

Neuerungen bei Fahr- und Parkverboten

Alois Stöger
Sozialministerium

Mit dem Beschluss einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im heutigen Ministerrat wurde Rechtssicherheit für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit Behinderung geschaffen.

Die Novelle enthält eine Regelung, laut der jemand, der mit Behindertenausweis etwa in einer Fußgängerzone parken kann, dort künftig auch zufahren darf.

Verkehrsminister Alois Stöger: „Mir ist wichtig, dass sich Autofahrerinnen und Autofahrer darauf verlassen können, dass es klare und sinnvolle Regeln für alle gibt, die sich auf der Straße bewegen.“

Eine weitere Neuerung betrifft ein Halte- und Parkverbot vor so genannten taktilen Leitsystemen, also Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung. Dieses wird ausdrücklich in die StVO aufgenommen. Minister Stöger: „Wir räumen damit buchstäblich Alltags-Hindernisse für Menschen mit Sehbehinderung aus dem Weg.“

Die Novelle tritt noch heuer in Kraft.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich