Höchstrichter in Washington verbieten die Hinrichtung.
Das US-Höchstgericht hat die Hinrichtung geistig behinderter Menschen für verfassungswidrig erklärt, berichtet die Presse. Mit der Mehrheit von sechs gegen drei Richterstimmen befand der Supreme Court in Washington in der Nacht auf Freitag, daß solche Hinrichtungen gegen das Verfassungsgebot verstoßen, wonach keine „grausamen und ungewöhnlichen Strafen“ verhängt werden dürfen.
Für die Mehrheit schrieb Richter John Paul Stevens in der Begründung: „Wir sind nicht überzeugt, daß die Hinrichtung geistig behinderter Verbrecher dem abschreckenden oder dem vergeltenden Zweck der Todesstrafe meßbar förderlich ist.“ Nach US-Medienangaben sind zwischen 200 und 300 der über 3700 Insassen in amerikanischen Todeszellen von dem Spruch betroffen.
Seit der Oberste Gerichtshof 1976 die Todesstrafe wieder zuließ, wurde sie in 35 der 775 Fälle an geistig behinderten Mördern vollstreckt, verlautete am Freitag aus dem Informationszentrum über die Todesstrafe.
Mit dem Urteil revidierte der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung aus dem Jahre 1989, als er die Hinrichtung geistig behinderter Mörder für vereinbar mit dem achten Verfassungszusatz erklärte, der „grausame und ungewöhnliche Strafen“ verbietet. Damals untersagten aber die Bundesregierung und zwei der 50 US-Bundesstaaten solche Exekutionen. Diese Zahl ist auf 18 der 38 Staaten angewachsen, in denen die Todesstrafe gilt. In zwölf Staaten ist sie abgeschafft.
US-Präsident George Bush hat sich auf die Seite der Gegner der Hinrichtung geistig behinderter Menschen geschlagen. Das Rechtssystem der USA schütze Menschen, die nicht verstünden, was sie getan hätten, sagte er.