SPÖ, ÖVP und Grüne lehnen Behindertenanwaltschaft ab!
Als bezeichnend für die soziale Kälte dieser Stadt deutet Klubobmann-Stellvertreter GR Heinz-Christian Strache die Ablehnung der Wiener Stadtregierung des freiheitlichen Vorstoßes zur Schaffung einer Wiener Behindertenanwaltschaft.
Für Menschen mit Behinderung wird also auch in Zukunft eine adäquate Einrichtung fehlen, die ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben und eine Gleichbehandlung behinderter und nichtbehinderter Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens neben dem Entgegenbringen von Verständnis für die Lebenssituation und der Achtung der Menschenwürde gewährleisten soll, stellt Strache entrüstet fest.
Daß die Wiener SP-Alleinregierung diesem FP-Initiativantrag, der nunmehr im Sozialausschuß auch von ÖVP und Grünen abgelehnt wurde, ebenfalls die Zustimmung entzog, zeuge von der unerträglichen sozialen Kälte in Wien und der technokratischen Ausrichtung der Wiener Stadtregierung. Eine große Chance wurde damit vertan und der rechtliche Anspruch auf eine unabhängige und weisungsfreie Vertretung über einen Behindertenanwalt mit Rede- und Anhörungsrecht im Wiener Landtag stellvertretend für alle betroffenen Wiener Menschen mit Behinderungen wird damit vorerst Zukunftsmusik bleiben.
Interessenvertretungen wären unberührt, ja für die Betroffenen eine wünschenswerte Ausweitung von Möglichkeiten und gesicherten Rechten. Behinderte werden von der Wiener Stadtregierung vielerorts leider noch immer als „Bittsteller“ angesehen und auch so behandelt, schloß Strache.