Strafen für rassistische Lokalbesitzer

Erstmals wurden in der Steiermark Verfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetzen eingeleitet und auch abgeschlossen.

Edith Zitz
GRÜNE

Die grüne Landtagsabgeordnete Edith Zitz berichtet, dass das Grazer Rechtsamt erstmals Strafen gegen Gastronomen verhängt haben soll, die rassistisch motivierte Lokalverbote ausgesprochen haben.

Zitz begrüßt die Entscheidungen, doch sie kritisiert, dass der Strafrahmen mit maximal 1.090 Euro zu gering bemessen sei

Peter Stephanschitz, Sprecher von Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP), bestätigte lediglich, dass erstmals Verfahren nach dem Verwaltungsstrafgesetzbuch eingeleitet und auch abgeschlossen wurden, berichtet ORF-Steiermark. Zu allfälligen Straferkenntnissen wollte Stephanschitz nichts sagen: „Das wäre eine Vorverurteilung.“ Die Betroffenen hätten zudem die Möglichkeit, beim Unabhängigen Verwaltungssenat zu berufen. Erst dann werde die Gewerbebehörde informiert, die dann über weitere Maßnahmen entscheidet.

Nach Artikel IX Abs. 1 Z. 3 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) ist, wer eine Person allein auf Grund ihrer Rasse … einer Behinderung … ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 1090 Euro zu bestrafen.

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