Strategie auch für 2011: Sparen am Rücken der Schwächsten

Ein Negativbeispiel für die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich

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Schon bisher wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2011 tief in die Taschen von Menschen mit Behinderungen gegriffen und massive Kosteneinsparungen durch die österreichische Bundesregierung auf dem Rücken der Schwächsten getätigt.

Wie der ÖAR erst jetzt bekannt wurde, sind die Einschnitte noch gravierender als bisher angenommen. Still und leise – um nicht zu sagen klammheimlich – wurde der Zuschuss zum Fernsprechentgelt für Pflegegeldbezieher und gehörlose bzw. schwer hörbeeinträchtigte Menschen erst in der Regierungsvorlage, welche am 20.12.2010 beschlossen wurde und mit 1.1.2011 in Kraft getreten ist, ohne Begutachtung, vom Einkommen abhängig gemacht.

Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen nicht wie bisher ohne Einkommensnachweis einen Zuschuss zu ihren Fernsprechgebühren erhalten, sondern nur, wenn ihr Einkommen nicht 12 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes – insgesamt derzeit 888,- € – übersteigt. Damit wird eine weitere Förderung gestrichen und Menschen mit Behinderungen kommen der Armut wieder einen Schritt näher.

Zu erwähnen ist aber auch, dass mit diesem Vorgehen entschieden gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstoßen wurde, die festhält, dass Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen in alle sie betreffenden Maßnahmen intensiv mit einzubeziehen sind. Hier wurde ihnen eine einschneidende Maßnahme nicht einmal mitgeteilt. „So werden in Österreich Menschenrechte mit den Füßen getreten“, bemerkt Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR und des ÖZIV entsetzt.

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