Streibl: ÖVP-Familienpolitik verbessert Wahlfreiheit

ÖVP-Familiensprecherin kündigt weitere Maßnahmen für Familien an

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Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wird die Betreuungsleistung der Eltern erstmals anerkannt, die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung vergrößert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Durch die mögliche Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes bis zum 30. bzw. 36. Lebensmonat des Kindes werden Jungfamilien deutlich finanziell entlastet. Das sagte heute, Freitag, ÖVP-Familiensprecherin Abg. Ridi Steibl anlässlich der Debatte über die Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes im Plenum des Nationalrats.

Ab dem Jahr 2003 werde die Familienbeihilfe um 1.200 Schilling pro Jahr – das sind hundert Schilling pro Monat – für alle Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres erhöht. Für erheblich behinderte Kinder wird die Familienbeihilfe ebenfalls um 100 Schilling – allerdings ohne Altersgrenze – erhöht.

Eine zusätzliche Altersstaffel bringe eine Steigerung der Familienbeihilfe von sieben Prozent beim ersten Kind (unter zehn Jahren) und von vier Prozent beim dritten Kind (über 19 Jahre). Behinderte Kinder mit besonderem Pflegebedarf unter drei Jahren konnten bisher durch den Härteausgleich Pflegegeld erhalten. Jetzt fällt die Altersgrenze bei Zuerkennung von Pflegegeld: „Einen Anspruch auf Pflegegeld gibt es jetzt von Geburt an“, so Steibl.

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