Streit um Aufzug bei der Wotruba-Kirche

Architekt Fritz Mayr erhob Einspruch gegen Aufzug

Wotruba Kirche
Wotrubakirche von Douglas Sprott / CC BY-NC 2.0

Im Zuge der Vorbereitungen auf die Lange Nacht der Kirchen (diese fand am 9. Juni 2017 statt) wurde in der Ö1-Sendung „Erfüllte Zeit“ vom 5. Juni 2017 über eine besondere Aktion in der Wotruba-Kirche berichtet. (Siehe auch Video und ORF-Bericht)

Die Pfarrgemeinde organisierte für die Lange Nacht der Kirchen einen Sänften-Dienst für gehbehinderte Besucherinnen und Besucher. Hintergrund dieser Idee ist ein bereits lange andauernder Konflikt zwischen der Kirchengemeinde und dem Architekten bzw. dem Bundesdenkmalamt.

Die Kirchengemeinde möchte ihre Kirche barrierefrei zugänglich machen und zu diesem Zweck einen Aufzug zur Kirche bauen. (Informationen zur Wotruba-Kirche)

So wäre der Zugang zur Kirche auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit einer Gehbehinderung möglich und auch ältere Menschen, welche auf Gehstöcke oder Rollatoren angewiesen sind, könnten so wieder einfacher in die Kirche gelangen und aktiv am Gottesdienst teilhaben.

Denn bisher ist die Kirche nur über sehr steile Stufen erreichbar, welche nicht für alle Gemeindemitglieder und sonstige interessierte Besucher zu bewältigen sind.

Architekt Fritz Mayr erhob Einspruch

Seitens der Gemeinde gab es schon ein Konzept für die Umgestaltung der Kirche und den verbesserten Zugang, jedoch blockt das Bundesdenkmalamt diese Vorschläge ab.

Dabei gab es auch von dieser Seite bereits eine Zusage für den Umbau. Doch dann erhob der Architekt Fritz Mayr, welcher den Bau der Kirche umgesetzt hat, Einspruch. Er habe Angst, dass ein Aufzug sein Bauwerk stilistisch stören könnte. Dies wirft die Frage auf, ob eine Kirche primär ein Kunstwerk ist, oder ein Raum zum Zusammenkommen, miteinander Beten und Feiern – und das für all jene, die dies möchten.

Mit der Sänften-Aktion zur Langen Nacht der Kirchen wollte die Pfarrgemeinde auf die Problematik und Wichtigkeit ihres Anliegens aufmerksam machen.

Man darf gespannt sein, ob sich in dieser Sache eine Lösung mit dem Architekten und dem Bundesdenkmalamt findet und die Wotruba-Kirche in Zukunft leichter für Interessierte zu erreichen sein wird.

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4 Kommentare

  • Ich bin im Urlaub öfter in Italien gewesen, dort ist selbstverständlich jede Kirche barrierefrei! Selbst wenn lange Rampen an der Seite der Kirche gebaut werden mussten hat man mich gespart.
    In Salzburg dagegen, einem Nummer 1 Touristenziel weltweit sind die meisten Kirchen für Behinderte nicht zugänglich. Nach vielen Jahren wurde dann der Dom und die Kollegienkirche zugänglich gemacht.
    Selbst wenn man dies kritisiert unter Abhilfe fordert wird dies einfach ignoriert.

  • Österreich = Denkmalschutz geht vor Menschenschutz

    Dieser Zustand wird durch die österr. Politik vorgegeben prolongiert: Klar definierte Prioritäten zu einer uneingeschränkten Zugänglichkeit zum öffentlichen Raum werden halbherzig oder überhaupt unterlassen. Die unmäßige und vage Entscheidung wird dem Bundesdenkmalamt zugeschoben und dieses (oftmals in Seilschaft mit Eigentümern – oder wie in diesem Fall dem Architekten) besitzt mit dem bewährten Todschlagargument der „Substanzzerstörung“ genau jenes Mittel, das Österreich so unangenehm und perfide von anderen EU-Staaten unterscheidet. Das Ziel muss also sein: Menschenschutz geht vor Denkmalschutz.

  • Wie ein Aufzug ein Bauwerk (welches eigentlich wie ein Betonklotz nach einem Erdbeben aussieht) stilistisch stören könnte, kann ich als Bewohner von Mauer nicht nachvollziehen.
    Es gibt mittlerweile selbst bei wirklich schönen Kirchen gelungene Nachrüstungen von Aufzügen.
    Wenn sich der Herr Architekt ein bisschen anstrengt, würde ihm vielleicht auch eine gangbare Lösung einfallen, damit gerade auch behinderte Menschen im Sinne der Kirche, die ja für alle da sein will, das Gebäude ohne fremde Hilfe betreten können …
    Damit ihm das Nachdenken leichter fällt, sollte ihm die Österreichische Bundesverfassung Artikel 7, die UN-Konvention, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz 2016 und das Bundes und das Wiener Antidiskriminierungsgesetz geschenkt werden…

  • Auch Architekten müssen endlich verstehen, dass Gebäude von und vor Allem FÜR Menschen gebaut werden und dass es ein Auftrag an ihre Kreativität ist, WIE es gehen wird.
    Das OB kann meiner Meinung nach doch kein Architekt entscheiden!
    Fällt ihm/ihr nichts ein, dass wird wohl eine andere Person eine Idee haben, schlage eine Reise nach USA vor.